02. März 2015 (aktualisiert am 14. Juli 2023)      Erstellt von Wolfram Lüders      VoIP

VoIP im Unternehmen

Umstellung auf die VoIP-Telefonanlage

Moderne VoIP-Telefonanlagen lösen zunehmend die klassische ISDN-Telefonanlage in Unternehmen ab. Der Umstand, dass die Deutsche Telekom ihr komplettes TK-Netz bis zum Jahr 2018 auf ein IP basiertes Netz umzustellen wird, beschleunigt diesen Prozess signifikant.

Bei IP-Telefonanlagen werden ein und ausgehende Telefonate nicht mehr mittels eines ISDN- oder Anlagenanschlusses über das herkömmliche Telefonnetz (sog. PSTN-Netz) geführt. Stattdessen erfolgt die gesamte Telefonie mittels eines DSL-Anschlusses über das Internet (Voice over IP). ISDN-Telefone werden durch leistungsstarke IP-Telefone ersetzt. IP TK-Anlagen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Ähnlich der ISDN-Telefonanlage als stationäre Einheit in den Büroräumlichkeiten des jeweiligen Unternehmens. Alternativ gibt es die IP TK-Anlage aus der Cloud, dabei werden dem Kunden die TK-Anlagen-Funktionalitäten aus einem gesicherten Hochleistungsrechenzentrum über das Internet bereit gestellt.

Die Vorteile einer solchen Telefonanlage aus der Cloud bestehen neben dem umfangreichen Featureset vor allen Dingen in dem enormen Einsparpotential von bis zu 70% gegenüber einer herkömmlichen TK-Anlage. Investitionen für kostspielige Hardwarekomponenten und Wartungsverträge entfallen ebenso wie die Grundgebühren für ISDN- und Anlagenanschlüsse. Zudem bietet die Cloud-Telefonanlage ein Höchstmaß an Flexibilität. Nebenstellen können beliebig hinzu- und abgebucht werden, so dass die Anlage im Einklang mit dem jeweiligen Unternehmen wächst. Zu dem besteht die Möglichkeit, sich von jedem beliebigen Ort weltweit an der Anlage über ein SIP-fähiges Endgerät über das Internet anzumelden und diese zu nutzen.

Darauf sollten Sie achten: Ihr VoIP Anbieter hat nicht nur ein umfangreiches Funktionsangebot zu einem günstigen Preis, sondern auch wie fonial eine kostenlose 30-tägige Testphase, persönlichen Telefonsupport und eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat.