ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die fonial GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9, 50672 Köln („fonial“) bietet über ihre Website verschiedene Kommunikationsdienstleistungen, beispielsweise die Nutzung einer virtuellen Telefonanlage, die Bereitstellung eines VoIP-Trunks, die Bereitstellung eines Breitbandanschlusses für einen Zugang zum Internet, sowie den Verkauf mit diesen Leistungen verbundener Hardware, beispielsweise Router oder IP-Telefone, an.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle Leistungen, die die fonial GmbH („fonial“,) für den Kunden erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und fonial ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

1.3. Kunde im Sinne dieser AGB sind Endnutzer gemäß § 3 Nr. 13, 41 TKG. Endnutzer ist jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt und der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt.

1.4. Die Kunden werden dabei in folgenden Kundengruppen eingeteilt:

a) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

b) „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist gem. § 14 Abs. 1 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

c) „Klein und Kleinstunternehmer“ im Sinne dieser AGB sind solche im Sinne der §§ 267, 267a HGB. Solange und soweit dies in diesen AGB ausdrücklich geregelt ist, finden die Regelungen für Verbraucher in diesen AGB auch auf Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht (nachfolgend zusammen „KKU“ genannt) im Sinne des § 71 TKG Anwendung. Dies gilt nicht, solange und soweit sie ausdrücklich auf die entsprechend anwendbaren Regelungen des Kundenschutzes gemäß § 71 Abs. 3 TKG verzichten, in diesem Fall finden die Regelungen für Verbraucher in diesen AGB auf KKU keine Anwendung. KKU, die diesen Verzicht erklärt haben, werden nachfolgend als „KKU ohne Verzicht“ bezeichnet.

d) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten im Zweifel für alle Kundengruppen. Dies gilt nicht, solange und soweit nachfolgend eine explizite Einschränkung auf eine bestimmte Kundengruppe aufgeführt ist. In jedem Falle gehen zwingende gesetzliche Regelungen vor.

1.5 Die aktuell geltenden AGB sind unter www.fonial.de/kontakt/agb/ während des Bestellprozesses und auch sonst jederzeit für den Kunden abrufbar und können dort von dem Kunden abgespeichert und ausgedruckt werden. fonial speichert diesen Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

1.6 Es gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.

1.7 Ergänzend hierzu gelten die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der jeweils aktuellen Fassung und – soweit vorhanden – die Besonderen Geschäftsbedingungen, sowie die jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Die Bestimmungen des TKG zum Kunden-schutz gelten auch dann, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn fonial diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.8. Grundlage der Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und fonial bilden die folgenden Dokumente:

Im Zweifel gelten bei Widersprüchen die Bestimmungen der o.g. Vertragsbestandteile in obiger absteigender Reihenfolge.

2. Zustandekommen des Vertrages über Dienstleistungen

2.1. fonial bietet auf ihrer Webseite sowohl Dienstleistungen als auch Waren an. Der Vertragsschluss über Verträge über Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Cloud-Telefonanlagen, SIP-Trunking (Voice over IP-Anschluss) sowie Breitband-Internetanschlüsse, richtet sich nach dieser Ziffer 2. Der Vertragsschluss über Hardware richtet sich nach Ziffer 3.

2.2. Die Bereitstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Der Kunde gibt ein bindendes Angebot für die Nutzung der ausgewählten Leistung ab, sobald er seine Daten für eine Verfügbarkeitsprüfung eingegeben hat, die gewünschten Leistungen (und ggf. Hardware) ausgewählt hat, im Bestellvorgang die erforderlichen Pflichtangaben (insb. Kontaktdaten, Anschlussadresse, Bankverbindung sowie Wünsche zur Anschlussübernahme und Einzelverbindungsnachweisen) gemacht hat, diese AGB angenommen hat und auf den „Jetzt kostenpflichtig bestellen“-Button klickt. („Angebot für eine Dienstleistung“).

2.3 Bevor der Kunde sein Angebot für eine Dienstleistung abgibt, kann er seine Angaben jederzeit ändern, indem er die Angaben im Feld korrigiert oder löscht oder er kann den Bestellvorgang abbrechen, indem er das Browsertab schließt. Die einzelnen Bestellschritte erreicht der Kunde durch Klick auf den „Zurück“-Button am Ende jedes einzelnen Bestellschritts. Im letzten Bestellschritt sieht der Kunde in einem Bestätigungsfenster seine Angaben und kann diese korrigieren. 

2.4. fonial versendet an die E-Mail-Adresse, die der Kunde bei dem Bestellprozess angegeben hat, unmittelbar nach Eingang des Angebots für eine Dienstleistung bei fonial eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung. Diese Bestellbestätigungs-E-Mail stellt noch keine Annahmeerklärung von fonial dar. Die Bestellbestätigungs-E-Mail enthält die wesentlichen Daten der Bestellung des Kunden sowie eine Vertragszusammenfassung.

2.5. Der Vertrag über die bestellten Dienstleistungen kommt zustande, wenn fonial das Angebot für eine Dienstleistung durch gesonderte Annahme gegenüber dem Kunden durch separate E-Mail oder im Falle von Telefoniediensten durch Einspielung und Freischaltung von Rufnummern bis spätestens zum Ablauf des fünften auf den Tag des Angebotseingangs folgenden Werktags annimmt („Vertragsschluss über eine Dienstleistung“). Soweit ein Vertragsabschluss oder eine Vertragserklärung noch von einer Genehmigung abhängt (z. B. weil die Ver-tragszusammenfassung erst nachträglich übermittelt wurde), kommt der Vertrag mit Erteilung der Genehmigung zustande.

2.6 fonial ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.7 Unbeschadet der Regelungen dieser Ziffer 2 behält sich fonial ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag vor, falls KKU den Verzicht auf die Vorschriften zum Kundenschutz nach § 71 Abs. 3 TKG nicht bzw. nicht vollständig erklären, insbesondere wenn hierdurch der Auftrag aufgrund des nicht erklärten Verzichts im Widerspruch zu den jeweils einschlägigen Kundenschutz-Vorschriften stehen würde.

3. Zustandekommen des Vertrages über Hardware

Sofern der Kunde Leistungen bestellt, die dem Kaufvertragsrecht unterliegen, d.h. insbesondere bei Verkauf von Hardware, vollzieht sich der Vertragsschluss folgendermaßen:

3.1. Der Kunde kann auf der Webseite Hardware als registrierter Nutzer oder mit einem Gast Account erwerben. Als registrierter Nutzer werden die Bestelldaten des Kunden gespeichert und während des Bestellprozesses automatisch voreingefügt, um Bestellungen schneller abwickeln zu können.

3.2. Die Bereitstellung der auf der Webseite angebotenen Hardware stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar („Angebot für Hardware durch fonial“). Der Kunde nimmt das Angebot über den Erwerb der ausgewählten Hardware an, sobald er alle verlangten Angaben während des Bestellprozesses angegeben hat (insb. Rechnungsadresse, Lieferadresse, Versandart und Zahlungsinformationen), diesen AGB zugestimmt hat und auf den „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“-Button klickt („Annahme für Hardware durch Kunde“).

3.3. Bis zu einem Klick auf den „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“-Button kann der Kunde seine Bestellung jederzeit abbrechen oder verändern, indem der Kunde das Stift-Symbol an der Angabe klickt, die der Kunde verändern möchte.

3.4. fonial versendet an die E-Mail-Adresse des Kunden, die er bei dem Bestellprozess angegeben hat, unmittelbar nach Eingang der Annahme für Hardware durch Kunde bei fonial eine Bestätigung über den Vertragsschluss. Diese E-Mail enthält die wesentlichen Daten der Bestellung des Kunden. 

4. Allgemeine Pflichten von fonial

4.1. fonial erbringt die in diesen AGB sowie Leistungsbeschreibungen und den Preisübersichten näher definierten Dienstleistungen und bietet die auf der Webseite, insbesondere den Produktdetailseiten, näher beschriebene Hardware an.

4.2. Soweit sich aus der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist fonial bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei. 

4.3. fonial ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind. 

4.4. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn fonial diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

4.5 fonial darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von fonial bleiben hiervon unberührt.

5. Mitwirkungen und Beistellungen

Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe des Angebots für Dienstleistungen und des Angebots für Hardware vollständige und richtige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Änderungen von Daten, die für die Vertragserbringung notwendig sind (insb. Zahlungsdaten und die Anschrift), hat der Kunde fonial unverzüglich mitzuteilen, indem er diese in seinem Kundenkonto aktualisiert.

5.2. Der Kunde wird fonial alle zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde fonial auch ohne Aufforderung übermitteln, bspw. eine Änderung der Kontakt- oder Rechnungsdaten sowie ein Standortwechsel des Kunden. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können.

5.3. Sofern der Kunde von fonial für den Zugriff auf Server o.ä. Passwörter erhält, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch fonial überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung ändern und dabei die Regeln zur Vergabe sicherer Passwörter beachten. Außerdem wird der Kunde seine Passwörter unverzüglich ändern, sobald der Kunde Kenntnis darüber erhält, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten; der Kunde unterrichtet fonial unverzüglich darüber.

5.4. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch fonial vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, einzuhalten.

5.5. Die Nutzung der seitens fonial bereitgestellten Sprachdienstleistungen erfordert einen geeigneten Internetzugang auf Seiten des Kunden entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Der Kunde kann einen solchen Internetzugang auch als gesonderte Leistung von fonial beziehen. Der Kunde sichert zu, dass er vor Vertragsabschluss eine Überprüfung seines Internetanschlusses vorgenommen hat. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen nicht, so bleiben die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis davon unberührt. Ferner steht das Nichtvorliegen eines entsprechenden Anschlusses der Wirksamkeit des Vertrages nicht entgegen.

5.6. Der Kunde wird fonial unverzüglich über alle Umstände, für die er verantwortlich ist oder die aus seinem Verantwortungsbereich stammen, informieren, die geeignet sind, den Betrieb oder sonstige Einrichtungen von fonial oder anderer Kunden zu beeinträchtigen.

5.7. Verfügt der Kunde über eine eigene Rufnummer und wird diese zur Ausführung eines Dienstes durch fonial verwendet, ist er verpflichtet, fonial unverzüglich über den Widerruf der zugeteilten Rufnummer durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) zu unterrichten Ferner hat der Kunde die Änderung seiner Rufnummer oder die Rückgabe der Rufnummer an die BNetzA fonial unverzüglich mitzuteilen. Zudem sichert der Kunde zu, dass Telefonnummern, mit deren Übernahme er fonial beauftragt, frei von Rechten Dritter sind. Alle Mitteilungen an fonial haben schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.

5.8. Der Kunde verpflichtet sich, grundsätzlich nur ihm zur Nutzung zugewiesene Rufnummern zu verwenden. Im Rahmen des Leistungsmerkmals „Ausgehende Rufnummer festlegen“ hat der Kunde die Möglichkeit, eine von seiner ihm zugewiesenen Rufnummer abweichende Rufnummer anzeigen zu lassen. Nutzt der Kunde zu diesem Zweck die Rufnummer eines Dritten, so wird der Kunde gegenüber fonial unaufgefordert einen Nachweis darüber erbringen, dass er seitens des Dritten zur Verwendung der Rufnummer befugt ist.

5.9. Der Kunde verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darauf hinzuweisen, dass bei einem räumlich ungebundenen oder verteilten Einsatz von Telefonie-Endgeräten eine Vermittlung von Not-rufen immer nur zu der Notrufannahmestelle erfolgt, die für die genutzte Rufnummer in Be-zug auf den vom Kunden angegebenen Anschlussstandort zuständig ist. Es gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur „Nomadischen Nutzung“ beschriebenen Regeln.

5.10. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus dem SLA und den Leistungsbeschreibungen ergeben.

5.11. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für fonial unentgeltlich.

5.12. Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.

6. Entgelte

6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht ergeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Preisübersicht ist unter www.fonial.de einsehbar. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich eventuell anfallender Versandkosten.

6.2. Einmalige, monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab der Bereitstellung oder spätestens ab der erstmaligen Nutzung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Leistungen zeitanteilig berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.

6.3. Nutzungsabhängige Entgelte werden, sofern nicht eine pauschale Vergütung vereinbart wurde (z.B. Flatrates oder Minutenpakete), unter Zugrundelegung der von fonial gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

6.4. Werden Minutenpakete seitens des Kunden nicht vollständig genutzt, hat der Kunde dennoch den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen.

6.5. Der Kunde hat nutzungsabhängige Entgelte auch zu zahlen, wenn er die betreffende Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.

6.6. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss, jedoch spätestens zwei (2) Werktage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

6.7. Einmalige Entgelte werden mit der ersten monatlichen Rechnung berechnet.

6.8. fonial ist berechtigt, regelmäßige nutzungsunabhängige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen.

6.9. Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte frühestens zwei (2) Werktage nach Zugang der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren durch fonial vom durch den Kunden benannten Konto eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.

6.10. Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 5,00 €, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. fonial steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

6.11. Über nachträglich zu zahlende Entgelte erhält der Kunde zu Beginn eines Monats für den jeweiligen Vormonat eine Rechnung an die im jeweiligen Kundenkonto hinterlegte Emailadresse (Rechnungs-Emailadresse). Darüber hinaus kann der Kunde seine Rechnungsdokumente jederzeit über sein Kundenkonto einsehen und herunterladen. Wünscht der Kunde die Zustellung der jeweiligen Rechnung per Briefpost, trägt der Kunde die für die Postzustellung anfallenden Kosten.

6.12. Der Kunde hat die Rechnung nach Zugang zu überprüfen. Detaillierte Einwendungen gegen die mit der Rechnung von fonial geltend gemachten nutzungsabhängigen Entgelte (Verbindungsaufkommen) sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung, zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte oder wurden Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden gelöscht, trifft fonial keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. fonial wird in ihren Rechnungen auf diese Rechtsfolge aufmerksam machen.

7. Laufzeit und Kündigung von Dienstleistungsverträgen

7.1. Sieht der Dienstleistungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vor, wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat in Text-form (z.B. E-Mail) gekündigt werden. Werden nur einzelne Leistungen gekündigt (z.B. Optio-nen), bleibt der Vertrag über die übrigen vereinbarten Leistungen unverändert fortbestehen.

7.2. Sieht der Dienstleistungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit vor, so verlängert er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Min-destvertragslaufzeit kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

7.3. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.4. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung – auch von Teilen der Leistung - durch fonial liegt insbesondere vor,

  • wenn der Kunde sich für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach der Summe von zwei (2) durchschnittlichen Monatsrechnungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Maßgeblich für die Berechnung des Durchschnittswerts ist der Durchschnittsbetrag der Rechnungen, die der Kunde in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des erstmaligen Verzuges erhalten hat bzw., sofern noch nicht Rechnungen für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten gestellt wurden, der Durchschnittsbetrag der vor Eintritt des erstmaligen Verzuges gestellten Rechnungen.
  • soweit Leistungen/Dienste von fonial aufgrund von regulierungs-, steuerbehördlicher, gesetzlicher oder gerichtlicher Maßnahmen untersagt werden oder untersagt zu werden drohen und fonial das nicht zu vertreten hat oder
  • der Kunde unter falschem Namen oder falscher Identität einen Vertrag bei fonial abschließt oder
  • der Kunde die Leistungen/Dienste von fonial missbräuchlich einsetzt und ein milderes Mittel (z.B. Abmahnung) deshalb nicht in Betracht kommt, weil die Fortsetzung des Vertrages unter Abwägung der Interessen beider Parteien fonial nicht zumutbar ist, oder
  • der Kunde eine Flatrate in einem überdurchschnittlichen Umfang – nutzt, indem er Ge-sprächsvolumen generiert, das mindestens an zwei (2) Monaten innerhalb eines beliebigen sechs (6) Monatsintervalls den Wert im Sinne der Ziffer 8.2 um mehr als 15 % überschreitet.

7.5. Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) erklärt werden.

7.6. Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die vertragliche Vergütung die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte, vom Kunden zu entrichten gewesen wäre, zu 50% zu zah-len. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigungserklärung fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass fonial durch die vor-zeitige Kündigung kein oder ein geringerer bzw. ein höherer Schaden entstanden ist.

8. Nutzung von Flatrates und Minutenpaketen

8.1. Bei der Nutzung der Flatrate-Optionen oder der Minutenpakete ist der Kunde verpflichtet,

  • keine anderen Verbindungen als direkte Mensch-zu-Mensch-Sprachtelefonie zu Teilnehmern herzustellen;
  • keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen an den Kunden oder an Dritte zur Folge haben oder haben sollen;
  • keine Verbindungen herzustellen, um Dritten die Nutzung der Telekommunikationsleistung zu ermöglichen oder um diese anderweitig an Dritte weiterzugeben;
  • sie nicht zum Anbieten von Telekommunikations- und Mehrwert-, Call-Center- oder Telefonvertriebsdiensten oder für Massenkommunikationsdienste zu nutzen;
  • keine Anrufweiterleitungen von Anschlüssen herzustellen, für die keine Flatrate oder kein Minutenpaket beauftragt wurde, auf solche, für die eine Flatrate oder ein Minutenpaket beauftragt wurde;
  • keine automatisierten, nicht-manuelle Wahlvorgänge zu veranlassen, beispielsweise zum Zwecke der Fernüberwachung von technischen Geräten;
  • einen SIP-Account nicht mit mehreren Nutzern parallel zu nutzen.

8.2. Die Flatrates sind für ein durchschnittliches monatliches Minutenvolumen von unter 750 Minuten pro Arbeitsplatz bzw. Rufnummer konzipiert. Rufum- bzw. Rufweiterleitungen sind von den Flatrate-Optionen ausdrücklich nicht umfasst. fonial behält sich vor, Verbindungen im Sinne der Ziffer 8.1 (sog. Flatrate-Optionen) mit den Verbindungspreisen gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht ab der ersten Minute (also nicht flat) abzurechnen, wenn und soweit der Kunde Gesprächsvolumen generiert, das mindestens an 2 Monaten innerhalb eines beliebigen 6 Monatsintervalls den Schwellwert im Sinne der Ziffer 8.2 um mehr als 15 % überschreitet. Von diesem Recht kann fonial nach dem 2. Monat innerhalb des Sechsmonats-Intervalls Gebrauch machen. 

8.3. Im Rahmen der Nutzung von Minutenpaketen werden dem Kunden nach dem Ablauf der Inklusivminuten die Verbindungsentgelte entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

9. Widerrufsrecht des Verbrauchers

Verbrauchern steht das folgende Widerrufsrecht zu:

9.1. Widerrufsrecht bei Dienstleistungen

9.1.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

fonial GmbH    
Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9   
50672 Köln

Tel.: +49 (0) 221 699 699 66    
Telefax: +49 (0) 221 66 95 11 99
E-Mail-Adresse: info@fonial.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  
Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichteten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

9.1.2. Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn fonial die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch fonial verliert.

9.2. Widerrufsrecht bei Kaufverträgen

9.2.1. Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

fonial GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9
50672 Köln

Tel.: +49 (0) 221 699 699 66
Telefax: +49 (0) 221 66 95 11 99
E-Mail-Adresse: info@fonial.de)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

9.3. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An fonial GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9 in 50672 Köln, Email: info@fonial.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

--------------

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

10. Leistungsstörungen

10.1. fonial wird Störungen, sofern sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nach den Regelungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie nach einem ggfs. vereinbarten SLA beseitigen. Soweit auf eine Störung kein SLA Anwendung findet und für diese Störung keine Regelungen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung getroffen wurden, erfolgt die Entstörung innerhalb angemessener Frist.

10.2. Der Kunde zeigt fonial erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich an und unterstützt fonial in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.

10.3. fonial übernimmt keine Gewähr für Störungen, die zurückzuführen sind auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in das von fonial genutzte Telekommunikationsnetz und/oder die erforderlichen Übertragungswege, oder die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme von Einzelleistungen der fonial erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder Dritte, sofern sie nicht von fonial zu vertreten sind.

10.4. Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch fonial oder durch von fonial beauftragte Dritte vorgenommen werden.

10.5. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung der technischen Anlagen von fonial vorlag, hat der Kunde fonial den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei der Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von fonial verursacht war. 

10.6. fonial kann ihre Leistungen/Dienste jederzeit aussetzen und/oder einstellen, wenn

  • dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Leistungen/Dienste im für den Kunden zumutbaren Umfang durchzuführen (vgl. die Leistungsbeschreibung bzw., soweit vereinbart, das SLA); fonial wird den von geplanten Wartungsarbeiten rechtzeitig benachrichtigen;
  • dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
  • der Kunde fonial schwerwiegend und wiederholt bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder
  • die Nutzung durch den Kunden offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

11. Änderungen des Vertrags, der Entgelte oder der Geschäftsbedingungen

11.1. Der Kunde wird über Änderungen dieser AGB sowieso eventuell sonstiger Vereinbarungen in geeigneter Weise informiert und auf seine Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht hingewiesen.

11.2. Bei einseitigen Vertragsänderungen nach § 57 Abs. 1 und 2 TKG durch fonial kann der Kunde den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, sofern die Änderung nicht

  • ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind,
  • rein administrativer Art und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden haben oder,
  • unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben sind werden.

11.3. Der Kunde wird klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Inhalt und Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht nach § 57 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 TKG informiert.

11.4. Die Kündigung kann innerhalb von drei (3) Monaten ab Zugang der Unterrichtung der fonial über die Vertragsänderung erklärt werden. Der Dienstleistungsvertrag kann frühstens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird. Die Regelungen der Ziff. 13.2 a) bis c) (gemäß § 57 Abs. 1 S. 1 bis 3 TKG) gelten nicht für Dienstleistungsverträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 40 TKG zum Gegenstand haben.

11.5. Bei der Bereitstellung/Inanspruchnahme von Diensten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können ausländische Gesetze, Verordnungen oder sonstige landesspezifische Be-sonderheiten dazu führen, dass der Dienstleistungsvertrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden kann bzw. Anpassungen des Dienstleistungsvertrag erforderlich werden.

12. Anbieterwechsel

12.1. fonial stellt bei einem Anbieterwechsel sicher, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sie den der Kunde verlangt dies. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Kunden nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.

12.2. fonial weist darauf hin, dass die Entgeltzahlung bis zum erfolgten Anbieterwechsel gegenüber dem abgebenden Unternehmen sich nach dem ursprünglich mit diesem vereinbarten Vertrag richtet.

12.3. Anschlussentgelte reduzieren sich nach dem Vertragende bis zum Ende der Weiterversorgungspflicht um 50 Prozent, es sei denn der abgebende Anbieter weist nach, dass der Kunde die Verzögerung des Anbieterwechsels zu vertreten hat.

12.4. Der Anspruch des aufnehmenden Anbieters entsteht nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.

12.5. Der Kunde kann im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort seine Rufnummer behalten (Portierung). Dies gilt jedoch nur innerhalb der Nummernräume oder Nummernteilräume, die für den Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

12.6. Im Falle der Rufnummernübertragung erfolgt die technische Aktivierung der Rufnummer zum mit dem Kunden vereinbarten Datum (spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstags).

12.7. Die Kosten der Rufnummernübertragung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht der fonial.

13. Umzug

13.1. Gegenüber Verbrauchern bzw. KKU ohne Verzicht ist fonial verpflichtet, wenn dieser seinen Wohnsitz/seine Betriebsstätte wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers bzw. der neuen Betriebsstätte des KKU ohne Verzicht ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort angeboten wird. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet.

13.2. Der Verbraucher bzw. das KKU ohne Verzicht hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse fonial rechtzeitig, jedoch mindestens einen (1) Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen.

13.3. fonial kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht der fonial.

13.4. Wird die Leistung von fonial am neuen Wohnsitz/ der neuen Betriebsstätte nicht im Sinne der Ziffer 15.1 angeboten, ist der Verbraucher bzw. das KKU ohne Verzicht zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat berechtigt. Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Umzuges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Verbraucher bzw. das KKU ohne Verzicht den Umzug durch entsprechende behördliche Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.

14. Besondere Regelungen für den Verkauf von Hardware: Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung

14.1. Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises behält sich fonial das Eigentum an der Hardware vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von fonial hinweisen und fonial unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

14.2.  Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, stehen dem Kunden Mängelansprüche gemäß den gesetzlichen Regelungen zu.

15. Sperrung und Zahlungsverzug

15.1. fonial darf ihre Leistung einstellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.

15.2. fonial darf die zu erbringenden Leistungen unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe der Ziffern 17.3 bis 17.6 ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 164 Abs. 1 TKG bleibt unberührt.

15.3. Wegen Zahlungsverzugs darf fonial bei Leistungen, die öffentlich zugängliche Telefondienste oder Internetzugangsdienste betreffen, eine Sperre durchführen, wenn der Endnutzer als Verbraucher oder KKU ohne Verzicht aufgrund wiederholter Nichtzahlung nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen für Verbindungsleistungen von mindestens 100 EUR in Verzug ist und fonial die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Endnutzers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter i. S. d. § 61 Abs. 4 S. 2 TKG außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Forderungen abgetreten sind.

15.4. fonial darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.

15.5. Bei der Berechnung des Zahlungsverzugs werden pauschalierte Entgelte (Flatrates) und/oder Entgelte für Verbindungsleitungen herangezogen. Weitere Forderungen werden nicht berücksichtigt (z.B. Grundgebühren, Serviceentgelte oder Mahngebühren).

15.6. Im Falle strittiger hoher Rechnungen für Mehrwertdienste muss dem Verbraucher weiterhin Zugang zu einem Mindestangebot an Sprachkommunikations- und Breitbandinternetzugangsdiensten gewährt werden.

15.7. Die Sperre ist auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffenen Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen.

15.8. Kommt der Endnutzer mit der Bezahlung des für 2 aufeinander folgende Abrechnungszeit-räume geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug, so kann fonial das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, sofern auch eine Sperre gerechtfertigt wäre.

15.9. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht an dem Tag des vereinbarten Zahlungsziels auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Maßgeblich sind die in den Verträgen genannten Zahlungsziele sowie der Geldeingang bei fonial. Bei der Rechnungsstellung wird das Zahlungs-ziel gesondert ausgewiesen.

15.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist fonial berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche der fonial bleibt hiervon unberührt

16. Haftung

Für Schadensersatzansprüche gegenüber fonial, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Er-füllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Vertragsverletzungen (z. B. wegen Verzug, Unmöglichkeit oder sonstiger Nichterfüllung), wegen der Verletzung vertraglicher Neben-pflichten, wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und/oder wegen unerlaubter Handlung sowie der übrigen gesetzlichen Haftung gelten folgende Regelungen:

16.1. Für Personenschäden haftet fonial unbeschränkt.

16.2. Soweit eine Verpflichtung von fonial als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer oder mehreren Endnutzern besteht und diese nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12.500 € je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund des-selben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze nach Satz 2, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz besteht.

16.3. fonial haftet bei Sachschäden und für solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang mit Telekommunikationsdiensten entstehen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet darüber hinaus für die vorgenannten Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer von fonial zugesicherten Eigenschaft oder auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der fonial beruhen. Soweit fonial fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500 Euro.

16.4. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Endnutzer sind ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

16.5. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. Mitwirkungspflichten des Endnutzer werden die der fonial entstandenen Kosten dem Endnutzer weiterberechnet. Der Endnutzer haftet bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten bzw. muss sich dieses im Falle einer Haftung der fonial als Mitverschulden anrechnen lassen.

17. Höhere Gewalt

17.1. Weder der Kunde noch fonial haben Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

17.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Pandemien, Epidemien, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die Unterbrechung der Stromversorgung. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

17.3. Sofern fonial durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, ist fonial berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.

18. Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote

18.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Telekommunikationsdienstleistungen sach- und funktionsgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,

  • den von fonial bereitgestellten Zugang zu den Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Telekommunikationsdienstleistungen selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Angebote abzurufen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der Kunde erkennt an, dass fonial keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann;

18.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, unter Verwendung der Telekommunikationsdienstleistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen aufzutreten und Netz-, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten oder Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.

19. Abretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

19.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber fonial an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

19.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

20. Schlichtung nach § 68 TKG; Online-Streitschlichtungsplattform der Europäischen Kommission

20.1. Kommt es zwischen fonial und dem Kunden zum Streit über einen der in § 68 TKG genannten Fällen,

  • Vorschriften der §§ 51, 52, 54 bis 72 TKG,
  • Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (§ 156 TKG),
  • Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4 TKG (TKTransparenzV) oder
  • Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120,

so kann der Kunde bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten:

Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation (Referat 216)
53105 Bonn

Die Antragstellung auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens hat der Kunde in Textform vorzunehmen. Für die Antragstellung im Online-Verfahren wird auf die weiteren Informationen auf der Internetseite der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verwiesen.

20.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. fonial ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

21. Schlussbestimmungen; Änderung dieser AGB und der vereinbarten Leistungen

21.1. Für die Rechtswirksamkeit von Erklärungen ist die Textform ausreichend (z.B. Telefax, E-Mail).

21.2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist und keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, unterliegt das Vertragsverhältnis ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, etwas anderes vorsehen.

21.3. Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, oder er Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser Nutzungsbedingungen für Verbraucher ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln.