BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB).

Besondere Geschäftsbedingungen DSL (BGB DSL).

1. Allgemeines

1.1 Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für DSL gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fonial („AGB“) und in dem Fall, dass der Kunde das Produkt fonial DSL beauftragt.

2. Mitwirkung

2.1 fonial stellt den beauftragten Internetzugang grundsätzlich am im jeweiligen Gebäude befindlichen Netzübergabepunkt (in Deutschland üblicherweise dem der Deutsche Telekom AG oder eines mit der Deutsche Telekom AG verbundenen Unternehmen, „DTAG“) bereit. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, fonial bei der Installation der Service- und Technikeinrichtungen, der Erbringung und insbesondere bei der Entstörung von Telekommunikationsdienstleistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere verschafft der Kunde fonial, sowie auch dem Lieferanten der Teilnehmeranschlussleitung („TAL“), im für den Aktivierungsprozess erforderlichen Umfang Zutritt zu seinen Räumlichkeiten und zum APL (üblicherweise im Untergeschoss des vom Kunden genutzten Gebäudes) und trägt dafür Sorge, kurzfristig übermittelte Installationstermine einzuhalten. Das gilt entsprechend für einen gegebenenfalls notwendigen Austausch der von fonial bereitgestellten technischen Anlagen oder sonstige Wartungs- oder Reparaturarbeiten. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nach oder verweigert er sie ernsthaft, so entfällt der Entschädigungsanspruch des Kunden nach Ziffer 11.4 und 11.5 der AGB und die Dienstleistung gilt ab diesem Zeitpunkt als bereitgestellt. In diesem Fall wird fonial einen neuen Termin vereinbaren und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnen. fonial wird den Kunden bei Mitteilung des Installationstermins ausdrücklich auf die Auswirkung einer unterlassenen Mitwirkungspflicht im Sinne dieser Ziffer 2.2 hinweisen.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Anschaltung von Telekommunikationsendgeräten (TK-Anlagen, Telefonen, Faxgeräten etc.) an die dafür vorgesehenen Schnittstellen seines Netzabschlussgerätes (Customer Premises Equipment, „CPE“) fachgerecht vorzunehmen. Der Kunde darf an einem CPE nur Telekommunikationsendgeräte betreiben, die den gültigen elektrotechnischen und telekommunikationstechnischen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE, ITU, entsprechen.

2.4 Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bekanntwerdenden Umstände, welche geeignet sind, die Funktion des von fonial genutzten Netzes zu beeinträchtigen, fonial unverzüglich anzuzeigen.

3. Realisierbarkeit der Leistung

3.1 Notwendige Voraussetzung für einen Internetzugang ist, dass - zwischen dem Standort des Kunden und dem nächsten Hauptverteiler die für die jeweilige Dienstleistung benötigte Anzahl freier, nutzbarer TAL vorhanden ist und - dass der Abschlusspunkt Linientechnik („APL“) am Standort des Kunden noch nicht komplett belegt ist, so dass die benötigten TALs aufgeschaltet werden können.

3.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, sein CPE frei zu wählen. Dieser muss den Vorgaben der unter www.fonial.de veröffentlichten fonial-Schnittstellenbeschreibung entsprechen. Dem Kunden werden die notwendigen Zugangsdaten per E-Mail zur Verfügung gestellt und er kann diese nach Bereitstellung zudem in seinem fonial Kundenkonto einsehen. Der Kunde hat sich eigenständig um Firmware-Updates des CPE zu kümmern und sich bei Fragen und Problemen rund um das CPE an den jeweiligen Hersteller zu wenden.

3.3 Sollte der Internetzugang aus den in Ziffer 3.1 genannten Gründen nicht wie beauftragt realisierbar sein, entfällt der entsprechende Vertrag rückwirkend (auflösende Bedingung). Ansprüche aus dem Entfallen des Vertrages sind ausgeschlossen.

3.4 Die realisierbare Bandbreite bzw. die Möglichkeit der Realisierung von mehreren Diensten (z.B. Internet und Sprache) auf einer Anbindung kann erst bei Inbetriebnahme der jeweiligen Anbindung festgestellt werden. Dar-über hinaus kann sich nach Inbetriebnahme durch die Bereitstellung weiterer, auch fremder, TALs am Standort des Kunden herausstellen, dass die zunächst realisierte Bandbreite bzw. die anfangs gegebene Möglichkeit der Realisierung von mehreren Diensten (z.B. Internet und Sprache) auf einer Anbindung nicht aufrechterhalten werden kann. In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Ver-hältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab-weicht oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Fonial ist in einem solchen Fall ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages gemäß § 314 Abs. 1 BGB berechtigt, wenn eine Bandbreitenabweichung von mehr als 20 % vorliegt.

4. Entgelte

4.1 Die Entgelte basieren auf der Annahme, dass für die Anbindung am Standort vorhandene Leitungen genutzt werden können und keine Baumaßnahmen, insbesondere keine Erdarbeiten, erforderlich sind.

4.2 Die Berechnung beginnt mit dem Zeitpunkt der Bereitstellung des Internetzugangs, das heißt, wenn die Installation abgeschlossen ist. Die Installation gilt als am Tag des von fonial genannten Installationstermins abgeschlossen, es sei denn, der Kunde teilt fonial binnen fünf (5) Werktagen nach dem ihm von fonial genannten Installationstermin mit, dass die Installation nicht bzw. fehlerhaft ausgeführt wurde. fonial wird den Kunden bei Mitteilung des Installationstermins noch einmal ausdrücklich auf die Wirkung einer ggf. unterbleibenden Mitteilung des Kunden im Hinblick auf eine nicht durchgeführte oder nicht erfolgreiche Installation hinweisen. Wird ein Installationstermin nicht erfolgreich ausgeführt, so hat der Kunde diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen. fonial wird dann versuchen, innerhalb von fünf (5) Tagen einen neuen Installationstermin mit dem Kunden zu vereinbaren.

5. Kündigung

5.1 Zusätzlich zu den Regelungen der AGB ist fonial berechtigt, aus wichtigem Grund nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen die in der Ziffer 6 genannten Pflichten verstößt.

6. Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbote

6.1 Der Kunde wird keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von fonial genutzten Netzes oder der zur Nutzung überlassenen technischen Anlagen führen können. Der Kunde ist verpflichtet, Eingriffe in das von fonial genutzte Netz zu unterlassen.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Telekommunikationsdienstleistungen sach- und funktionsgerecht und im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere dazu verpflichtet,

  • den von fonial bereitgestellten Zugang zu den Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Telekommunikationsdienstleistungen selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Handlungen im Rahmen der Nutzung gegenüber Dritten zu begehen und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf solche Informationen hinzuweisen, die einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt haben. Der Kunde wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über die Verbindung Kenntnis von oder Zugang zu rechts- oder sittenwidrigen, insbesondere jugendgefährdenden Inhalten erhalten. Der Kunde erkennt an, dass fonial keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann
  • Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung des vereinbarten standardisierten Kommunikationsprotokolls zu übermitteln, nur standardisierte oder durch fonial vorgegebene Schnittstellen zu benutzen