24. März 2016 (aktualisiert am 11. Juli 2023)      Erstellt von Jennifer Schmitz      VoIP

Kabel-Provider schränken Fritzbox-Funktionen & VoIP-Drittanbieter ein

Kabel-Internet, Kabel-Router & VoIP Anbieter: Eine schwierige Kombination

Einige Kabelnetzbetreiber bieten Privat- als auch Geschäftskunden ein interessantes Angebot: Internet über Kabel mit hohen Geschwindigkeiten, oft auch inklusive eines Routers, der gemietet oder monatlich über eine geringe Gebühr abbezahlt wird. Oft gibt es diese Art Verträge schon für einen Preis von unter 20 € im Monat. Und oft ist der beliebte und populäre Router Fritzbox oder Teil des Angebots. Ein Schnäppchen? Ja! Doch Vorsicht ist geboten, denn die mitgelieferte oder gemietete Fritzbox bietet meist nicht alle Funktionen, die man von ihr erwartet. 

So verhält es sich, dass, möchte man die frisch ausgepackte und noch glänzende, vom Kabel-Internet-Provider mitgelieferte Fritzbox (respektive anderer Router mit integrierter Telefonanlagen-Funktion) mit einem anderen VoIP Telefonie Anbieter (wie fonial) betreiben, man schnell an seine Grenzen stoßen könnte. Das Internettelefonie-Angebot des Kabel-Anbieters funktioniert natürlich einwandfrei. Woran liegt das?

Miet-Router ungleich frei verkäuflicher Router

In der Regel ist die Fritzbox, die Sie von Ihrem Kabel-Anbieter mieten oder kaufen, nicht mit einer „unabhängigen“ Fritzbox zu vergleichen. Meist ist diese mit einer speziellen, auf die Kabel-Anbieter zugeschnittenen, Firmware ausgestattet, die nicht nur Einstellungsmöglichkeiten durch den Kunden beschränkt, sondern, in einigen Fällen, auch die VoIP-Daten von Drittanbietern. So können die Zugangsdaten fremder VoIP Anbieter manchmal nicht in den dafür vorgesehenen Feldern gespeichert werden.

Auch der Anschluss eines, mit den Daten eines VoIP Drittanbieters konfigurierten, Telefons garantiert keine Verbindung. So fragt sich dieses IP Telefon, stark vereinfacht erklärt, über den Router durch, bis es seinen Endpunkt (die Server des VoIP Anbieters) gefunden hat und sich dort registrieren kann. Bei Fritzboxen, die von dem Kabel-Provider konfiguriert sind, wird das „Durchfragen“ nicht immer vollends erlaubt. Es können bestimmte „Endpunkte“ in diesem Router hinterlegt sein, die bei der VoIP Telefonie über den Kabel-Anbieter durch die Telefone angefragt werden. Die Kommunikation darüber hinaus wird dann nicht weitergegeben. So fragt das Telefon im Router nach dem Server des VoIP Drittanbieters. Wo normale Router diese Anfrage weiterleiten würden, endet es bei der Kabel-Fritzbox dort in diesem Fall dann schon. Denn diese kennt die Adresse des Endpunkts nicht und lässt die Anfrage damit einfach fallen. Ergo: Eine Registrierung des Telefons ist genauso wenig möglich, wie das Telefonieren.

Nicht-Telefonie-Router kann Abhilfe schaffen

In der Regel hilft es, einen Router anzuschließen, der keine Telefonanlagen-Funktion besitzt. Hat man diesen jedoch im Mietmodell oder mit monatlicher Gebühr beim Kabelanbieter gebucht, kann es sich schwierig gestalten, diesen gegen einen anderen einzutauschen oder sogar wieder zu kündigen.  Die Einschränkungen der Kabel-Anbieter sind möglich, da beim Kabelnetz gewisse Bestimmungen vorliegen. So darf der Nutzer in seinen Einstellungsmöglichkeiten beschränkt werden, da ein Fehlverhalten alle anderen Nutzer des Kabelnetzes beeinträchtigen kann. Mit dem Ende des Routerzwangs, das im November vergangenen Jahres verabschiedet wurde und im August dieses Jahres in Kraft treten soll, werden Kabel-Anbieter von diesen Einschränkungen jedoch unter Umständen absehen müssen. Ob dies von selbst und auf freiwilliger Basis geschehen wird, bleibt jedoch abzuwarten.


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