25. Februar 2015 (aktualisiert am 14. Juli 2023)      Erstellt von Wolfram Lüders      VoIP

Rufnummernmitnahme bei VoIP-Telefonanlagen

Wie portiere ich meine alte Rufnummer?

Beim Abschluss und der Einrichtung einer VoIP-Telefonanlage gibt es neben der Bestellung von neuen Rufnummern auch die Möglichkeit einer Rufnummernmitnahme. Wie aus dem privaten Mobilfunkbereich bekannt, ist auch im Festnetzbereich, und damit auch bei virtuellen Telefonanlagen, die Möglichkeit gegeben, Telefonnummern von einem Anbieter zu einem anderen mitzunehmen.

Bei fonial beauftragen Sie Ihre Rufnummernmitnahme ( Rufnummernportierung) ganz einfach:

Portierung Ablauf

  1. Füllen Sie in Ihrem Kundenkonto die Bestellmaske zur Portierung mit Ihrer/n Rufnummer/n (Einzelrufnummern oder Block), Ihrem Alt-Anbieter und Ihren Daten aus.
  2. Wir generieren Ihnen einen Antrag als PDF auf Basis Ihrer Eingaben, den Sie unterschrieben wieder hochladen.
  3. Wir senden das Dokument an Ihren Alt-Anbieter und kümmern uns um die Übernahme der Rufnummern.
  4. Ihre Rufnummern werden 3 Tage vor dem Portierungstermin in Ihr Kundenkonto eingespielt. Am Portierungsdatum telefonieren Sie dann über fonial.

Rechtsgrundlage einer Portierung

Diese so genannte „Portierung“ von Rufnummern regelt in Deutschland der § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Konkret technisch bedeutet das, dass die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und an den neuen Anbieter übertragen wird. Dort wird sie dann auf den neuen Anschluss eingetragen. Dieser Prozess funktioniert vollautomatisiert. Schwierigkeiten können jedoch bei noch laufenden Vertragslaufzeiten beim alten Anbieter entstehen (in der Regel ist die Portierung dann frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich). Bitte kontaktieren Sie diesen daher, um sich über eventuelle Vertragslaufzeiten zu informieren. Ihr bisheriger Telefoniebetreiber kann Ihnen auch einen ungefähren Portierungstermin nennen (abhängig von der Vertragslaufzeit). Sofern Sie Ihren Internetanschluss weiterhin bei Ihrem alten Anbieter lassen, klären Sie auch, ob eine Rufnummernportierung möglich ist, ohne gleichzeitig den gesamten Anschluss zu kündigen.
Auch eine nachträgliche Portierung bei in der Vergangenheit liegenden Kündigungen ist möglich, da Rufnummern von den Anbietern für 3 Monate "eingefroren" werden. In dieser Zeit ist eine Portierung noch möglich.

Voraussetzungen für die Rufnummernmitnahme

Es ist zu beachten, dass der Auftraggeber eines Portierungsauftrags auch der Anschlussinhaber sein muss. Das können Sie normalerweise Ihrer Telefonrechnung entnehmen (Vorsicht! Es ist auch möglich, Rechnungen auf einen alternativen Rechnungsempfänger auszustellen). Im Zweifel erteilt Ihnen Ihr Anbieter darüber Auskunft.

Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass für einzelne Rufnummern und Rufnummernblöcke meist separate Portierungsaufträge erteilt werden müssen, da ein gemeinsamer Auftrag von einzelnen Anbietern oftmals nicht akzeptiert wird.

In der Regel ist eine Rufnummernportierung eingehend kostenlos, der abgebende Anbieter erhebt jedoch eine Gebühr.

Schema zur Rufnummern-Portierung