21. Juni 2018 (aktualisiert am 28. Februar 2024)      Erstellt von Jennifer Schmitz      Netze

Das Ende der Netzneutralität in den USA

Angst vor der Entstehung des Zwei-Klassen-Internets

Im Januar haben wir bereits über das Thema „Netzneutralität“ in unserem Blog geschrieben. Nun wird das Thema wieder aktuell – in den USA ist sie nun zum Stichtag 11. Juni 2018 abgeschafft. Was bedeutet das für die User in den USA? Und wie sieht es in puncto „Netzneutralität“ bei uns in Deutschland aus?

Was ist Netzneutralität?

Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten bei der Übertragung im Internet gleichbehandelt werden. Weder die Art der Daten oder die Plattform, noch der Sender oder Empfänger der Daten haben einen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeit oder -qualität.

In der Praxis kann die Netzneutralität so streng oder auch weniger streng ausgelegt werden. Die weniger strenge Auslegung fasst Daten nach der benötigten Dienstgüte zusammen und priorisiert sie entsprechend. Als Beispiel: Für Videos optimal sind hohe Datenraten und lange Paketlaufzeiten, während für Internettelefonie geringe Datenraten und kurze Paketlaufzeiten passend sind.

Egal, wie streng die Netzneutralität ausgelegt wird, eine Bezahlung für eine schnellere oder bessere Übertragung wird dadurch ausgeschlossen.

Netzneutralität in den USA: Das Ende

Noch im November 2014 sprach sich der ehemalige US-amerikanische Präsident Barack Obama für die Netzneutralität in den USA aus. Die zuständige Medienaufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC) stärkte im Zuge dessen die Regulierung zur Netzneutralität: Legale Angebote von Internetanbietern durften demnach weder gesperrt noch unterdrückt, verlangsamt oder, z.B. gegen Entgelt, beschleunigt werden.

Mit der Übernahme der Trump-Regierung und der Ernennung von Ajit Pai als neuer Vorsitzender der FCC, zeichnete sich aber das Ende dieser stärkenden Regelungen ab. Ajit Pai galt von Beginn an als Gegner der Netzneutralität. Ihm zufolge hindern die Regulierungen zur Netzneutralität das „freie und offene Internet“. Ajit Pai möchte Netzbetreiber die Erlaubnis geben, Datenströme nach eigenem Ermessen zu handhaben und Dienste gegen Gebühr priorisiert zu behandeln. Lediglich die transparente Darstellung der Konditionen ist Pflicht. So glaubt er, Netzbetreibern damit die Möglichkeit zu geben, Mittel für den Ausbau der Infrastruktur und andere Investitionen zu erwirtschaften, wozu sie aufgrund der Regeln der Netzneutralität andernfalls nicht in der Lage wären. Kritiker befürchten allerdings, dass dadurch gerade große Unternehmen gefördert werden, während kleine und junge Internet-Unternehmen benachteiligt würden, da diese nicht das Budget für eine Beschleunigung Ihrer Dienste haben.

In einer Abstimmung am 14. Dezember 2017 beschloss die FCC mit 3:2 stimmen die Abschaffung der Regulierung zur Netzneutralität. Dies ist nun zum 11. Juni 2018 in Kraft getreten.

Abschaffung der Netzneutralität: Gibt es jetzt das Zwei-Klassen-Internet?

Dass sich von jetzt auf gleich alles ändern wird, ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass es einen schleichenden Prozess bei der Einführung der Neuerungen geben wird. Dabei sind 2 Herangehensweisen möglich:

  1. Die Internetanbieter berechnen für die Nutzung bestimmter Dienste nichts, bzw. rechnen bestimmte Dienste nicht auf das vorhandene Datenvolumen an. Dies wird als „Zero-Rating“ bezeichnet, was wir bereits von verschiedenen Mobilfunkanbietern auch in Deutschland kennen. Hier werden beispielweise die Daten von Musik-Streaming-Angeboten nicht angerechnet.
  2. Bestimmte Datenpakete können durch die Provider priorisiert behandelt werden. So kann es zum Beispiel dazu kommen, dass die Videos bei Netflix schneller laden, als die bei Amazon Prime Video. Wahrscheinlich aber nur, sofern der entsprechende Anbieter zahlt.

Die Proteste gegen die Abschaffung der Netzneutralität sind in der US-amerikanischen Bevölkerung groß. Eine Erhebung der Universität Maryland hatte zum Ergebnis, dass sich 83 % der Amerikaner gegen die Abschaffung aussprechen. FCC-Vorsitzender Pai argumentiert gegen die Kritik an der Abschaffung der Regelungen, dass diese ja in der Praxis nicht greifen, da Kunden den Internetprovider wechseln können, sollten sie unzufrieden mit der Leistung sein. Ob dies in der Realität praktikabel ist, ist fraglich.

Einige US-Staaten möchten nun eigene Regelungen für Netzneutralität erlassen. In Washington und Oregon wurden bereits entsprechende Gesetze beschlossen. Zu einer landesweiten Regelung könnte es durch den US-Senat kommen, in dem sich auch Widerstand regt. Damit ist allerdings nicht vor den Kongresswahlen im Herbst zu rechnen.

Netzneutralität in Deutschland und der EU

In Deutschland ist die Netzneutralität nicht gesetzlich vorgeschrieben. Dazu fehlt bisher einfach eine klare Begriffsdefinition. Trotzdem gilt im Allgemeinverständnis die Netzneutralität als wichtiges demokratisches Gut. Und so gibt es auch immer wieder Bestrebungen, diese festzulegen – beispielsweise in einer EU-Novelle im April 2017, die die Beschleunigung von Datenübertragung gegen Entgelt verbietet.

Auch EU-weit fehlt eine solche Verankerung. Die EU-Kommission argumentiert, dass die Netzneutralität durch ausreichenden Wettbewerb auch ohne Regulierung geschützt sei. Daher wird eher auf die Stärkung des Wettbewerbs gesetzt: Netzbetreiber sind verpflichtet, Kunden über die Qualität des Internetzugangs aufzuklären und über Änderungen aufzuklären. Eine EU-Rahmenrichtlinie von 2009 macht es den EU-Ländern im Ernstfall jedoch möglich, eine Mindestqualität der Internetanschlüsse vorzuschreiben und sogar zur Netzneutralität zu verpflichten.

Angriff auf die Netzneutralität = Angriff auf die Demokratie?

Doch solange es keine festgeschriebene Pflicht zur Netzneutralität gibt, sehen Kritiker die Gefahr, dass Daten nicht nur unterschiedlich schnell übertragen werden, sondern, dass sie möglicherweise gar nicht übertragen werden. So bestünde die Möglichkeit der Zensur von Inhalten allein aufgrund von Nicht-Auffindbar- oder Nicht-Aufrufbarkeit. Dadurch entstünde, so Kritiker, ein Eingriff in die Meinungs- und Redefreiheit und somit ein Angriff auf demokratische Werte.

EU-Copyright-Reform: Upload-Filter und Zensur

In dem Zuge steht auch die EU-Copyright-Reform, die vor wenigen Tagen beschlossen wurde, in der Kritik. Besonders kritisiert wird die Pflicht, die Online-Plattformenauferlegte wurde, von Nutzern hochgeladene Inhalte zu überwachen und zu filtern – vor allem, um die Urheberrechte Dritter zu schützen. Auch hier sprechen Kritiker von einer „Zensur“ des Internets, läuft es doch bei der Menge an Inhalten, die Nutzer auf den verschiedenen Plattformen generieren, auf eine automatisierte Kontrolle hinaus, die im Zweifel den Upload verhindert. So werden wohl bei Unsicherheiten auch legale Inhalte gelöscht, damit die Plattform nicht haftbar gemacht werden kann. Dies werten Kritiker als Eingriff in die Netzneutralität, da der Upload der Daten durch Dritte kontrolliert wird.

Netzneutralität: Sinnvoll oder nicht?

Ob die Abschaffung der Netzneutralität in den USA zu einem Zwei-Klassen-Internet führt, ist noch nicht gesagt. Es gibt natürlich mehrere Meinungen zu dem Thema, ob eine Netzneutralität sinnvoll ist oder nicht. Befürworter argumentieren oft damit, dass der virtuelle Wettbewerb nicht durch Dritte beeinflusst werden darf, indem die zahlungskräftigeren Firmen von vorneherein besser und schneller auffindbar sind und die Angebote gegenüber denen der Konkurrenz schneller und besser laufen. So kann der Wettbewerb verzerrt werden, wenn beispielsweise neue Unternehmen ihr Angebot aufgrund des begrenzten Budgets nicht so qualitativ anbieten können, wie große Unternehmen, die das nötige Kleingeld und sowieso schon viel Marktmacht besitzen. Zudem wird mit Meinungsfreiheit und Zensur argumentiert – immerhin muss es nicht nur heißen „wer nicht zahlt, wird nicht übertragen“, Unternehmen könnten die Übertragung der Daten grundsätzlich in der Hand halten und nur bestimmte Inhalte übertragen. Wie realistisch dies ist, lässt sich jedoch nicht sagen.

Viele Internetprovider sehen die Netzneutralität zudem kritisch. Die explodierenden Datenmengen sind für diese immer schwieriger zu handhaben. So könnten sie entweder die Netzkapazität ständig erhöhen, um die gleichberechtigte Übertragung der Daten zu ermöglichen – was neutralitätskonform wäre, jedoch einen hohen Investitionsaufwand mit sich brächte. Oder aber sie gingen dazu über, unterschiedliche Daten mit verschiedenen Geschwindigkeiten und differierender Qualität – in Bezug auf die benötigte Datenrate – zu übertragen.

Um die Datenstaus zu verhindern, möchten Provider diese mit unterschiedlichen Qualitätsgarantien übertragen. Sollte es zu Engpässen kommen, möchten diese wichtige Daten mit einer garantierten Qualität übertragen können, während weniger wichtige Daten hintenangestellt werden. Doch auch hier sagen Kritiker: Wer entscheidet, was wichtige Daten sind und was nicht? Man ist geneigt zu unterstellen: Wer bezahlt, hat in dem Fall die wichtigeren Daten.

Fazit: Das Ende der Netzneutralität in den USA – was müssen wir erwarten?

In den USA herrscht verständlicherweise Aufruhr. Doch dass es schnell zu drastischen Veränderungen kommen wird, ist fraglich. Wenn überhaupt ergibt sich daraus ein schleichender Prozess – sofern die einzelnen US-Staaten oder der US-Senat nach der Herbstwahl dem ganzen nicht doch wieder einen Strich durch die Rechnung macht.

Netzaktivisten befürchten, dass die amerikanische Entscheidung auch in Deutschland Begehrlichkeiten bei den Providern weckt. Aufgrund der Linie der EU, die eher „pro“ Netzneutralität ist, ist dies aber zumindest fraglich. Zudem ist dies insbesondere in Deutschland eher unwahrscheinlich, gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) bereits ein argwöhnisches Auge auf die Zero-Rating-Angebote mancher Provider wirft und diese bereits reguliert.

Allerdings lässt einen die EU-Copyright-Reform hellhörig werden. Anbietern von Online-Plattformen die Verantwortung und so auch die Macht über die Inhalte ihrer Nutzer zu geben und diese gegebenenfalls nicht freizugeben bzw. hochladbar zu machen, ist ein grober Einschnitt in die Redefreiheit. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Urheberrechtsverletzungen und der Hetze im Netz, die in den letzten Jahren ein immer größeres Maß annahmen und derer Herr zu werden fast unmöglich scheint, könnte man Verständnis für diese Entscheidung haben. Insbesondere Hass-Kommentare herauszufiltern, bevor sie online gehen, scheint diesen Einschnitt für viele zu rechtfertigen. Doch den Anbietern der Online-Dienste die Entscheidung zu überlassen, was online geschehen darf und was nicht, ist zumindest diskutabel. Ob es nicht andere Mittel und Wege geben kann, Urheberrechtsverletzungen und ähnliches zu vermeiden oder zu entfernen, ist wohl momentan nicht herauszufinden – immerhin gibt es durch die neue Reform keinen Grund mehr dazu, nach anderen Lösungen zu suchen.


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