EVN

Was ist EVN?

EVN steht für Einzelverbindungsnachweis. Er gehört zu den Verbindungsdaten, oder auch als Verkehrsdaten bezeichnet, und wird als Service von Telekommunikationsanbietern an seine Kunden angeboten. Mit dem EVN kann der Kunde die Abrechnung überprüfen. Im EVN findet sich eine Übersicht der im Abrechnungszeitraum erfassten Telekommunikationsvorgänge.

Inhalt des EVN

Der Einzelverbindungsnachweis bietet eine Auflistung der Rufnummer des Anrufers und Angerufenen, des Datums, der Uhrzeit und der Gesprächslänge als auch Informationen über bestehende Flatrates oder Tarife. Diese Inhalte sind von der Bundesnetzagentur vorgegeben. Der Einzelverbindungsnachweis ist ein Zusatz zur monatlichen Abrechnung, mit dem es möglich ist eine Übersicht über ein- und ausgehende Telefonate zu erlangen. Nutzdaten hingegen, also Gesprächsinhalte bzw. übertragene Inhalte, dürfen jedoch keineswegs vom Anbieter erfasst oder gespeichert werden.

Praxistipps für Unternehmen

Jedes Unternehmen sollte einen legitimen Grund für die Anforderung eines Einzelverbindungsnachweises angeben. Ein solcher Zweck kann z.B. die Abrechnung privater Telefonate der Mitarbeiter oder die erforderliche monatliche Überprüfung der Telefonrechnung sein. Wenn ein Unternehmen ein solchen Nachweis nicht braucht, sollte ihm auch keiner zur Verfügung gestellt werden. Es besteht aber trotzdem bei Unstimmigkeiten der Telefonrechnung die Möglich ein EVN zu beantragen. Um einen Einzelverbindungsnachweis zu erlangen, muss dieser gesondert schriftlich beantragt werden und das Unternehmen muss angeben, dass es der gesetzlichen Hinweispflicht nachgekommen ist, d.h. die Mitarbeiter müssen über den Einzelverbindungsnachweis informiert werden. Das Unternehmen muss auch angeben, ob die gewählten Telefonnummern gekürzt um die letzten drei Ziffern oder ungekürzt angegeben werden sollen.

Aufbewahrungsfrist von EVN

Einzelverbindungsnachweise dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie diese zweckmäßig benötigt, d.h. bei Abrechnungszwecken oder Überprüfung der Rechnung, werden. Steuerrechtlich gesehen sind lediglich die monatlichen Rechnungen erforderlich, die ohne Einzelverbindungsnachweise aufzubewahren sind.

Einzelverbindungsnachweis

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