Wieso wir auf eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten verzichten
Flexibilität ist ein Merkmal, das in den verschiedensten Bereichen immer wichtiger geworden ist, vor allem aber auch in der Arbeitswelt. Das sieht man unter anderem an der Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen oder am Einbeziehen von neuen Technologien, die zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen. Aber auch die kleinen Dinge können den Alltag flexibler machen und dadurch entlastend wirken, so zum Beispiel durch moderne Verträge und damit einhergehende kurze Mindestvertragslaufzeiten. Viele Anbieter halten immer noch an 24 Monaten Mindestlaufzeit und einem knapp definierten Rahmen für die Kündigungsfrist fest – wer diese verpasst kann oft mit Verlängerungen von weiteren 12 oder mehr Monaten rechnen. Dabei gibt es viele Gründe, die gegen eine Mindestvertragslaufzeit und für monatliche Kündbarkeit sprechen. Diese Gründe haben wir für Sie zusammengefasst.
Mut zum Ausprobieren
Egal ob bei der Telefonie, DSL oder anderen Leistungen: Welchen Vertrag man abschließt, macht man von seinen Bedürfnissen abhängig. Manchmal kann man diese aber vor Vertragsabschluss gar nicht richtig einschätzen. Oder man ist sich nicht sicher, ob man manche Leistungen tatsächlich benötigt, und lässt sie lieber weg, damit keine unnötigen Zusatzkosten entstehen. Fällt eine Mindestvertragslaufzeit weg sieht das aber schnell anders aus. Kunden werden dazu ermutigt zu testen, was für Sie wichtig und fördernd oder unnötig und zu kostspielig ist. Sie haben die Freiheit verschiedene Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls spontan zu einem anderen zu wechseln. Wenn Sie ein Produkt überzeugt hat und zufriedenstellt, dann sollte das der Grund sein, sich längerfristig an einen Anbieter zu binden – nicht die Laufzeit des Vertrages.

Vorteile für kleine Unternehmen und Startups
Wenn die Zukunft eines Unternehmens schwer einschätzbar ist oder ein Unternehmen sehr schnell wächst, kann ein flexibler Vertrag von Vorteil sein. Denn bei variierenden Umständen, ändern sich ebenso schnell die Bedürfnisse eines Unternehmens. Umso besser, wenn sich manche Dinge unkompliziert anpassen lassen. Wir selbst sind mit den Herausforderungen, vor denen Startups stehen, noch gut vertraut und heißen moderne Vertragsarten deshalb sehr willkommen. Neben der größeren Freiheit gehen diese nämlich auch mit einer wachsenden Übersichtlichkeit einher. Diese wird übrigens auch durch die Kombination verschiedener Leistungen in einem Vertrag unterstützt.
Den Kopf für andere Dinge frei haben
Wer weiß, dass er oder sie im Notfall spontan reagieren kann – beispielsweise beim Wechsel eines Anbieters für IP-Telefonie – der kann sich auf das wirklich Wichtige und Wesentliche konzentrieren und in solchen Fällen der Spontanität den Vortritt lassen. So bleibt mehr Zeit für die Umsetzung von neuen Ideen, das Arbeiten an Projekten oder eben auch für die ein oder andere Pause.
Vertragslaufzeit bei fonial
Sowohl bei der Cloud-Telefonanlage und beim Trunking als auch bei fonial DSL ist jederzeit eine Kündigung zum Ende des Folgemonats möglich. Daneben können auch andere Eigenschaften eines Vertrages oder der Vertragsschließung, die zum Teil der Digitalisierung zu verdanken sind, einen erleichternden Effekt mit sich ziehen. So zum Beispiel überhaupt die Möglichkeit zu haben einen Dienst online zu buchen und auch im Nachhinein alle Änderungen online vornehmen zu können. Im Übrigen lassen sich verschiedene Angebote so auch besser vergleichen – alles zum Vorteil des Kunden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Kündigungsmöglichkeiten
Seit März 2022 hat sich die rechtliche Situation für Verbraucher deutlich verbessert: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreiben vor, dass Telekommunikationsverträge zwischen Verbraucher und einem Mobilfunkanbieter eine Höchstlaufzeit von maximal 24 Monaten haben dürfen. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht mehr automatisch um denselben Zeitraum. So wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und bietet die Möglichkeit, fristgerecht innerhalb von einem Monat zu kündigen. Dies gilt auch für Verträge bei Mobilfunkanbietern, für Kabel Internet und Internetanschluss-Tarife. Wer einen neuen Vertrag abschließt, profitiert zudem vom Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Kunden nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit deutlich flexibler sind: Der Vertrag lässt sich dann mit einer Frist von einem Monat kündigen, ein Tarifwechsel oder der Wechsel des Anbieters wird erheblich einfacher. Auch eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich, etwa wenn der Anbieter den Vertrag einseitig ändert. Bei fonial gehen wir noch einen Schritt weiter: Statt erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr oder gar 12 Monaten ordentlich kündigen zu können, bieten wir von Vertragsbeginn an monatliche Kündigungsmöglichkeiten, ganz ohne vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit und ohne komplizierte Kündigungsfrist. So endet der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit flexibel zum Ende des Folgemonats und eine Vertragsverlängerung erfolgt nur, wenn Sie es wünschen.
