Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB für Geschäftskunden

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle IT- und Telekommunikationsleistungen, die die fonial GmbH („fonial“) während der jeweiligen Vertragslaufzeit für den Kunden erbringt. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Geschäftskunden. Als Geschäftskunde wird jeder Unternehmer gem. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch verstanden, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn seitens des Kunden in einer Bestellung oder der Bestellannahme auf deren Geltung hingewiesen wird und Fonial ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

1.2 Die Vertragsbeziehung der Parteien richtet sich nachfolgenden Rechtsgrundlagen in nachfolgend genannter Rangfolge:

1.3 Diese AGB gelten, soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, auch für alle zukünftigen Verträge im obigen Sinne, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

1.4 fonial hat das Recht, diese AGB oder produktspezifische BGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB oder von produktspezifischen BGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder der produktspezifischen BGB hiervon betroffen sind.

1.5 fonial hat das Recht, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und die produktspezifischen SLA zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen produktspezifischen Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem einbezogenen produktspezifischen SLA objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Dienstleistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Fonial zur Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

1.6 fonial ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

1.6.1. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotlines, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen),hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG) sowie darüber hinaus Entgelte für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz.

1.6.2 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.

1.6.3 Die Preiserhöhung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von fonial nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Lieferanten von fonial ihre Preise erhöhen, bei höheren oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften. Etwaige Kostensenkungen sind bei der Berechnung der Gesamtkosten mindernd zu berücksichtigen und in gleichem Maße einzuberechnen wir Kostenerhöhungen.

1.6.4 Bei einer Erhöhung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist fonial berechtigt und im Fall einer Senkung verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen. Bei einer solchen Anpassung besteht kein Kündigungsrecht gemäß 1.7.

1.7 Bei einseitigen Vertragsänderungen nach § 57 Abs. 1 und 2 TKG durch fonial kann der Kunde ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, sofern die Änderung nicht
- ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
- rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden hat oder
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben ist.

Die Kündigung kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Unterrichtung in Textform (per EMail oder Brief) gegenüber fonial erklärt werden. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird. Dies gilt nicht für Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben. Der Kunde wird mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaftem Datenträger über Inhalt und Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungs-recht nach § 57 Abs. 1 bis 3 TKG informiert.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, kommt der Vertrag über die jeweilige Dienstleistung zustande, wenn ein verbindliches Angebot des Kunden durch fonial mittels einer Auftragsbestätigung angenommen wurde. Das Angebot gilt spätestens als durch fonial angenommen, wenn die Dienstleistungen durch fonial zur Verfügung gestellt werden.

2.2 Zur Annahme eines Angebotes ist fonial nicht verpflichtet

2.3 Soweit Klein- und Kleinstunternehmen sowie Organisationen mit Gewinnerzielungsabsicht („KKU“) Leistungen von fonial beauftragen, behält sich fonial vor, die Annahme solcher Aufträge abzulehnen, solange und soweit diese KKU nicht ausdrücklich auf die entsprechend anwendbaren Regelungen des Kundenschutzes gemäß § 71 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz („TKG“) verzichten.

2.4. Der Kunde ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, seine EMail-Adresse zu verifizieren.


3. Allgemeine Pflichten von fonial

3.1 fonial erbringt die in diesen AGB und den jeweils geltenden produktspezifischen BGB, SLA sowie Leistungsbeschreibungen und den Preislisten näher definierten Dienstleistungen.

3.2 Das Recht zur Auswahl des mit der Ausführung der Dienstleistungen beauftragten Personals (inkl. der Ansprechpartner des Kunden) sowie das Recht, diesen Weisungen zu erteilen, stehen ausschließlich Fonial zu.

3.3 Soweit sich aus der jeweils geltenden produktspezifischen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist fonial bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei.

3.4 fonial ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.

3.5 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn fonial diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

4. Mitwirkung

Der Kunde ist insbesondere zur Erbringung folgender Mitwirkungsleistungen verpflichtet:

4.1 Der Kunde wird fonial in dem zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden gewähren. Zudem wird der Kunde denjenigen Personen, die fonial zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten einsetzt und deren Anwesenheit an den Standorten des Kunden erforderlich ist, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

4.2 Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Verfügung, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen zu treffen, die im Rahmen der Erbringung der jeweils vereinbarten Dienstleistung erforderlich sind.

4.3 Der Kunde wird fonial alle zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung stellen. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde fonial auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können.

4.4 Sofern der Kunde von fonial für den Zugriff auf Server o.ä. Passwörter erhält, sind diese geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet ihm durch fonial überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung sowie danach in regelmäßigen Abständen zu ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist. Erhält der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten die Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, hat der Kunde die Passwörter ebenfalls unverzüglich zu ändern und Fonial unverzüglich darüber zu unterrichten.

4.5 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch fonial vorzunehmen ist, trägt der Kunde dafür Sorge, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, täglich gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. 
Unabhängig von einer ggf. bestehenden Vereinbarung, dass die Datensicherung durch Fonial durchzuführen ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden.

4.6 Der Kunde wird fonial unverzüglich über alle Umstände informieren, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von fonial oder anderer Kunden zu beeinträchtigen.

4.7 Soweit der Kunde fonial damit beauftragt, Log Files zu speichern bzw. Nutzungsberichte (Usage Reports) zu erstellen oder fonial damit beauftragt, sonst in irgendeiner Weise Daten zu speichern bzw. ihm zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten der von ihm autorisierten Nutzer ermöglicht, steht der Kunde dafür ein, dass Arbeitnehmerrechte hierdurch nicht verletzt, insbesondere Beteiligungsrechte eingehalten werden. Auf § 87 Absatz (1) Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes wird hingewiesen.

4.8 Der Kunde hat fonial jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Anschrift, Rufnummer oder Bankverbindung und grundlegende Änderungen seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsunfähigkeit) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde Fonial zu erstatten.

4.9 Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den BGB, SLA sowie Leistungsbeschreibungen ergeben.

4.10 Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für fonial unentgeltlich.

4.11 Mitwirkungspflichten sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.

5. Beistellungen

5.1 Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass dieser für die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und/oder Software beizustellen hat, sind diese Beistellungen pünktlich, für fonial unentgeltlich und in vertragsgemäßem Zustand bereitzustellen. Der Kunde gewährleistet, dass er zu einer dem Zweck des Vertrages entsprechenden Beistellung berechtigt ist.

5.2 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle Standorte, an denen technische Anlagen von fonial installiert werden sollen, über die notwendigen Stellflächen sowie ausreichend Elektrizität verfügen, dass sie hinreichend klimatisiert sind sowie dass sich die technischen Anlagen dauerhaft in sicherer Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind.

5.3 Der Kunde stellt fonial die erforderlichen technischen Einrichtungen für Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und ordnungsgemäßem Zustand. Für hierfür eventuell erforderliche Genehmigungen sorgt der Kunde.

5.4 Der Kunde stellt alle für die ordnungsgemäße Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Softwarelizenzen bei, es sei denn es ist etwas Abweichendes vereinbart.

5.5 Der Kunde hat im Rahmen der Beistellung von Software, soweit erforderlich, die Zustimmung des jeweiligen Lizenzgebers einzuholen; im Übrigen gelten Ziffern 16.3 und 16.4. 5.6 Ziffer 4.11 findet entsprechende Anwendung.

6. Nutzung durch Dritte

6.1 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fonial nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen an Dritte weiterzugeben.

6.2 Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fonial nicht gestattet, gemäß Ziffer 10 verkaufte Waren an Dritte weiter zu veräußern. fonial wird die Zustimmung nicht verweigern, wenn der Kaufpreis durch den Kunden vollständig bezahlt wurde und der jeweilige Hersteller bzw. Distributor einer Übertragung der Ware auf den Dritten zustimmt.

7. Entgelte

7.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen produktspezifischen Preisliste ergeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die vereinbarten Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Einmalige, monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab der Bereitstellung (siehe hierzu die Regelung in den jeweils geltenden BGB) oder spätestens ab der erstmaligen Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.

7.3 Nutzungsabhängige Entgelte werden, sofern nicht eine pauschale Vergütung vereinbart wurde, unter Zugrundelegung der von fonial gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich nachträglich in Rechnung gestellt.

7.4 Einmalige Entgelte werden mit der ersten monatlichen Rechnung berechnet.

7.6 fonial ist berechtigt, regelmäßige nutzungsunabhängige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen.

7.7. Werden Minutenpakete seitens des Kunden nicht vollständig genutzt, hat der Kunde dennoch den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen.

7.8. Der Kunde hat nutzungsabhängige Entgelte auch zu zahlen, wenn er die betreffende Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.

7.9. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss, jedoch spätestens zwei (2) Werktage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

7.10. Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte frühestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung im SEPALastschriftverfahren durch Fonial vom durch den Kunden benannten Konto eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.

7.11 Gebühren und Bearbeitungskosten aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte trägt der Kunde mindestens in Höhe von 5 Euro, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. fonial steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

7.12 Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum SEPA-Lastschriftverfahren erhebt Fonial ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.

7.13 Alle Entgelte verstehen sich ohne Abzug etwaiger Quellensteuern oder sonstiger Abzugssteuern, die von einer ausländischen Steuerbehörde oder einem sonstigen Hoheitsträger festgesetzt werden und/oder aufgrund Rechtsvorschriften geschuldet werden (nachfolgend insgesamt „Quellensteuern“). Sofern der Kunde Quellensteuern entrichten muss, hat der Kunde dennoch das volle vereinbarte Entgelt an fonial zu entrichten. fonial wird den Kunden bei einer diesbezüglichen Rückerstattung der Quellensteuer angemessen unterstützen; hierbei hat der Kunde Fonial von ggf. anfallenden Kosten freizustellen.

7.14. Beanstandungen von Rechnungen in Bezug auf nutzungsabhängige Entgelte müssen von dem Kunden innerhalb von 8 Wochen nach dem Zugang der Rechnung gegenüber fonial erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. fonial wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt

7.15. fonial trifft keine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen, die Aufschlüsselung einzelner Verbindungsdaten als Entgeltnachweis und den Ergebnissen einer technischen Prüfung sofern:
- Verbindungsdaten aus technischen Gründen nicht gespeichert wurden
- Verbindungsdaten von Fonial nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder vereinbarten Frist gelöscht wurden, oder
- der Kunde nach einem deutlichen Hinweis verlangt hat, dass die Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert wurden.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Sieht der jeweilige Dienstleistungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vor, wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt werden. Werden nur einzelne Leistungen gekündigt (z.B. Optionen), bleibt der Vertrag über die übrigen vereinbarten Leistungen unverändert fortbestehen.

8.2 Sieht der Dienstleistungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit vor, so verlängert er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

8.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.4 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch fonial nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Monatsentgeltes, mindestens jedoch in Höhe von 100 Euro, für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt, und trotz entsprechender Aufforderung innerhalb weiterer 14 Tage nach Aufforderung von Fonial keine Sicherheit gestellt hat oder
- wenn fonial eine vom Kunden gestellte Sicherheit in Anspruch genommen hat und der Kunde diese nicht innerhalb weiterer 14 Tage nach Aufforderung entsprechend der Anforderungen von fonial wieder aufgestockt hat.

8.5 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch fonial ohne Bestimmung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist liegt insbesondere vor,
- wenn der Kunde sich für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach der Summe von zwei (2) durchschnittlichen Monatsrechnungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Maßgeblich für die Berechnung des Durchschnittswerts ist der Durchschnittsbetrag der Rechnungen, die der Kunde in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des erstmaligen Verzuges erhalten hat bzw., sofern noch nicht Rechnungen für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten gestellt wurden, der Durchschnittsbetrag der vor Eintritt des erstmaligen Verzuges gestellten Rechnungen. Anstelle einer fristlosen Kündigung kann fonial vom Kunden verlangen, eine angemessene Sicherheit zu stellen oder
- wenn der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels die Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird oder
- der Kunde freiwillig oder unfreiwillig ein Verfahren zu seiner Auflösung, Liquidation oder Abwicklung eingeleitet hat oder
- der Kunde unter einem falschen Namen oder falscher Identität einen Vertrag abschließt oder
- der Kunde eine Flatrate in einem überdurchschnittlichen Umfang nutzt, indem er Gesprächsvolumen generiert, das mindestens an zwei (2) Monaten innerhalb eines beliebigen sechs (6) Monatsintervalls den Wert im Sinne der Ziffer 8.2 um mehr als 15 % überschreitet

8.5 Kündigungen können schriftlich oder in Textform (z.B. per Mail) erklärt werden.

8.6 Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, die vertragliche Vergütung die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte, vom Kunden zu entrichten gewesen wäre, zu 50% zu zahlen. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigungserklärung fällig. Den Parteien steht der Nachweis offen, dass Fonial durch die vorzeitige Kündigung ein geringerer bzw. ein höherer Schaden entstanden ist.

9. Nutzung von Flatrates und Minutenpaketen

9.1. Bei der Nutzung der Flatrate-Optionen oder der Minutenpakete ist der Kunde verpflichtet,

  • keine anderen Verbindungen als direkte Mensch-zu-Mensch-Sprachtelefonie zu Teilnehmern herzustellen;
  • keine Verbindungen herzustellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen an den Kunden oder an Dritte zur Folge haben oder haben sollen;
  • keine Verbindungen herzustellen, um Dritten die Nutzung der Telekommunikationsleistung zu ermöglichen oder um diese anderweitig an Dritte weiterzugeben;
  • sie nicht zum Anbieten von Telekommunikations- und Mehrwert-, Call-Center- oder Telefonvertriebsdiensten oder für Massenkommunikationsdienste zu nutzen;
  • keine Anrufweiterleitungen von Anschlüssen herzustellen, für die keine Flatrate oder kein Minutenpaket beauftragt wurde, auf solche, für die eine Flatrate oder ein Minutenpaket beauftragt wurde;
  • keine automatisierten, nicht-manuelle Wahlvorgänge zu veranlassen, beispielsweise zum Zwecke der Fernüberwachung von technischen Geräten;
  • einen SIP-Account nicht mit mehreren Nutzern parallel zu nutzen.

9.2. Die Flatrates sind für ein durchschnittliches monatliches Minutenvolumen von unter 750 Minuten pro Arbeitsplatz bzw. Rufnummer konzipiert. Rufum- bzw. Rufweiterleitungen sind von den Flatrate-Optionen ausdrücklich nicht umfasst. fonial behält sich vor, Verbindungen im Sinne der Ziffer 9.1 (sog. Flatrate-Optionen) mit den Verbindungspreisen gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht ab der ersten Minute (also nicht flat) abzurechnen, wenn und soweit der Kunde Gesprächsvolumen generiert, das mindestens an 2 Monaten innerhalb eines beliebigen 6 Monatsintervalls den Schwellwert im Sinne der Ziffer 9.2 um mehr als 15 % überschreitet. Von diesem Recht kann fonial nach dem 2. Monat innerhalb des Sechsmonats-Intervalls Gebrauch machen.

9.3. Im Rahmen der Nutzung von Minutenpaketen werden dem Kunden nach dem Ablauf der Inklusivminuten die Verbindungsentgelte entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

10 Leistungsstörungen

10.1 fonial wird Störungen, sofern sie in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nach den Regelungen der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung sowie nach einem ggf. vereinbarten SLA beseitigen. Soweit auf eine Störung kein SLA Anwendung findet und für diese Störung keine Regelungen in der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung getroffen wurden, erfolgt die Entstörung innerhalb angemessener Frist.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, fonial erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und Fonial in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.

10.3 Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen technischen Anlagen dürfen ausschließlich durch fonial oder durch von Fonial beauftragte Dritte vorgenommen werden.

10.4 Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung der technischen Anlagen von fonial vorlag, hat der Kunde fonial den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von Fonial verursacht war.

10.5 Sofern durch fonial bereitgestellte Software durch den jeweiligen Hersteller bzw. Distributor nicht mehr angeboten wird und auch der Support hierfür endet (End of Maintenance, End of Mainstream Support), wird fonial den Kunden hierüber informieren und ihm das Datum nennen, an dem der Support ausläuft. Der Kunde kann fonial in diesem Fall mit einem kostenpflichtigen Upgrade bzw. Release-Wechsel der betroffenen Software beauftragen. Nimmt der Kunde das diesbezügliche Angebot von fonial nicht an,

- gelten vereinbarte Service Level (siehe hierzu die jeweilige produktspezifische Leistungsbeschreibung, oder, soweit vereinbart, das jeweils geltende Service Level Agreement) mit der Maßgabe, dass ein Ausfall bzw. eine Störung der betroffenen Software mit Ablauf des von fonial mitgeteilten Datums bei der Berechnung der geschuldeten Service Level nicht in Betracht gezogen werden. fonial schuldet die Wiederherstellung bzw. die Beseitigung von Störungen der betroffenen Software nur im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten; - weist fonial den Kunden darauf hin, dass keine Maßnahmen seitens des Herstellers bzw. Distributors zur Anpassung der Software mehr erfolgen, insbesondere auch bei bestehenden Sicherheitslücken oder neuen Angriffsverfahren. Hieraus sich ergebende Kompatibilitäts- und Sicherheitsimplikationen sind daher durch den Kunden zu verantworten.

10.6 fonial kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch bereitgestellte Sicherheitslösungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollständiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. fonial verwendet bekannte bzw. bewährte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann fonial nicht ausschließen, dass z.B. ein neues Angriffsverfahren die Netze und die daran angeschlossenen Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt. Dies liegt daran, dass zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion der Security-SoftwareHersteller naturgemäß immer eine gewisse Zeitspanne liegt. Daher kann sich fonial nicht im Hinblick auf die absolute Sicherheit der zu schützenden Infrastruktur verpflichten.

10.7 fonial kann die Dienstleistungen jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn
- dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen (vgl. die produktspezifische Leistungsbeschreibung bzw., soweit vereinbart, das produktspezifische SLA);
- dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
- der Kunde fonial bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder
- die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

11. Besondere Regelungen für den Verkauf von Waren

Sofern die Parteien Leistungen vereinbaren, die dem Kaufvertragsrecht unterliegen, d.h. insbesondere bei Verkauf von Hardware bzw. Software („Ware“) gelten die folgenden Regelungen. Im Fall des Verkaufs von Software gelten zudem Ziffern 16.1, 16.2 und 16.4, 16.1 allerdings mit der Maßgabe, dass die Nutzungsrechte auf unbeschränkte Zeit eingeräumt werden.

11.1 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises behält sich fonial das Eigentum an der Ware vor. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde gegenüber dem Dritten auf das Eigentum von Fonial hinweisen und fonial unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, fonial die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Im Fall des Verkaufs von Software behält sich fonial zudem gemäß Ziffer 16.1 eingeräumte Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises vor. Bis zur Zahlung des Kaufpreises sind Nutzungsrechte nur vorläufig und durch fonial frei widerruflich eingeräumt.

11.2 War Hardware bei Gefahrübergang mangelhaft, kann fonial den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Reparatur der Hardware („Mängelbeseitigung“) oder durch Lieferung mangelfreier Hardware („Nachlieferung“) erfüllen. Der Kunde räumt fonial die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllung ein. Im Falle der Nachlieferung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die mangelhafte Hardware bei Lieferung der mangelfreien Hardware durch den Kunden an fonial herausgegeben wird. Soweit das Eigentum an der mangelhaften Hardware vor der Nachlieferung bereits auf den Kunden übergegangen ist, wird dieses Eigentum durch die Herausgabe der mangelhaften Hardware an fonial auf diesen übertragen. Mit der Übergabe der nachgelieferten Hardware an den Kunden überträgt fonial dem Kunden das Eigentum an nachgelieferter Hardware, sofern der Kaufpreis zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig bezahlt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, überträgt fonial das Eigentum an der nachgelieferten Hardware unter Eigentumsvorbehalt. In diesem Fall gilt Ziffer 10.1 entsprechend.

11.3 War Software bei Gefahrübergang mangelhaft, kann fonial den Anspruch des Kunden auf Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Überlassung einer neuen mangelfreien Software erfüllen. Die Mangelbeseitigung kann bei Software auch darin bestehen, dass fonial dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Der Kunde räumt fonial die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nacherfüllung ein.

11.4 Für unerhebliche Mängel bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

11.5 Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von zwölf (12) Monaten ab Gefahrübergang. Ansprüche des Kunden nach Ziffer 12 sowie – im Hinblick auf Software – nach Ziffer 16 bleiben hiervon unberührt.

11.6 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, stehen dem Kunden Mängelansprüche gemäß den gesetzlichen Regelungen zu.

12. Haftung

Sofern und soweit fonial keine öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (siehe hierzu Ziffer 13) erbringt, haftet fonial nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

12.1 fonial haftet unbegrenzt in Fällen der ausdrücklichen und schriftlichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden sowie wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

12.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12.3 fonial haftet im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur bei solchen vertragswesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (so genannte Kardinalpflichten, z.B. die schuldhafte Verletzung der im jeweiligen SLA angegebenen Verfügbarkeit). Fonial haftet hierbei jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

12.4 Im Falle einer Haftung nach Ziffer 12.3 haftet fonial zudem beschränkt bis zu einer Höhe von 12.500 Euro je Schadensfall. Für mehrere Schadensfälle in einem Vertragsjahr ist die Haftung in der Summe auf 30.000 Euro begrenzt.

12.5 Sofern die Anfertigung von Datensicherungen keine Leistung ist, die Fonial ausdrücklich übernommen hat, haftet fonial für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

12.6 Die verschuldensunabhängige Haftung von fonial für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorliegen (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gemäß Ziffern 12.1 bis 12.5 bleiben unberührt.

12.7 Soweit die Haftung wirksam nach vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Fonial.

13. Haftung

nach dem TKG Sofern und soweit fonial öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne des Telekommunikations-gesetzes erbringt und zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, ist die Haftung abweichend von Ziffer 12 auf 12.500 Euro je Kunde begrenzt wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal 30 Millionen Euro je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses und wegen einer Pflichtverletzung bei der Erbringung von öffentlich zugänglichen Telekommunikations-diensten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Fonial herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht.

14. Verjährung

Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab Kenntnis, spätestens jedoch nach 36 Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem die betreffende Dienstleistung erbracht oder die betreffende Pflichtverletzung begangen wurde. Die gesetzlichen Verjährungsregeln für vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund von arglistiger Täuschung und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

15. Höhere Gewalt

15.1 Keine der Parteien hat Lieferverzögerungen und Leistungsstörungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt zu vertreten.

15.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacks) oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Die Parteien werden sich gegenseitig über den Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt informieren.

16. Abwerbeverbot

Mitarbeiter von fonial, die im Rahmen des Vertrages für den Kunden tätig waren, dürfen bis sechs Monate nach Abschluss dieser Tätigkeit nur mit Zustimmung von fonial vom Kunden aktiv abgeworben werden. Maßgeblich für den Beginn der Sechsmonatsfrist ist der tatsächliche Abschluss der Tätigkeit (also nach vollständiger Abwicklung) oder die Beendigung des Vertrages, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.

17. Abtretungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

17.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber fonial an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

17.2 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 11.4 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

18. Sonstiges

18.1 Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

18.2 Gerichtsstand ist Köln.

18.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der BGB, der Leistungsbeschreibungen, der SLA und der Preislisten bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Plusnet und der Kunde können schriftlich vereinbaren, dass die Schriftform durch den Einsatz von elektronischen Unterschriften gewahrt wird.

 

AGB FÜR PRIVATKUNDEN (VERBRAUCHER)

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Geltungsreihenfolge

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle IT- und Telekommunikationsleistungen, die die fonial GmbH („fonial“) während der jeweiligen Vertragslaufzeit für den Kunden erbringt. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäfts-bedingungen des Kunden gelten nicht. Dies gilt auch, wenn Fonial diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Ergänzend zu den AGB gelten die zwingenden Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die zwingenden Bestimmungen des TKG zum Kunden-schutz gelten auch dann, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

1.3. Ebenfalls ergänzend können - in Abhängigkeit von den jeweiligen Leistungen oder dem jeweiligen Produkt – weitere Dokumente Vertragsbestandteil werden. Bei Widersprüchen gelten die Bestimmungen der einzelnen Vertragsbestandteile in folgender absteigender Reihenfolge:
a) Vertragszusammenfassung
b) Leistungsbeschreibungen
c) Preislisten
d) Auftrags-/Bestellformular
e) Auftragsbestätigung/Vertrag

1.4. Soweit im Einzelfall mit dem Kunden individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und/oder Änderungen) getroffen wurden, haben diese stets Vorrang. Solche Individual-abreden sind zu Klarstellungs- und Dokumentationszwecken schriftlich festzuhalten.

1.5. Die in diesen AGB und den sonstigen Vertragsdokumenten enthaltenen Angaben beinhalten nur dann eine über die gesetzliche oder vereinbarte Gewährleistung hinausgehende Garantie-übernahme, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von Fonial so erklärt ist.

1.6. „Arbeitstage“ sind die Wochentage Montag bis Freitag mit Ausnahme von bundes- oder landesweiten Feiertagen.


2. Zustandekommen eines Vertrages

2.1. Soweit in diesen AGB nicht anders bestimmt, kommt der Vertrag über die jeweilige Leistung zustande, wenn ein verbindliches Angebot (z.B. durch Übersendung eines unterschriebenen Auftragsformulars oder Abgabe einer Bestellung auf elektronischem Wege) des Kunden durch fonial in Text-/ oder Schriftform angenommen wurde. Die Versendung einer Auftragseingangsbestätigung gilt nicht als Angebotsannahme. Spätestens mit betriebsbereiter Leistungsbereitstellung durch fonial gilt ein Angebot als angenommen.

2.2. fonial akzeptiert bei einem Angebot einer natürlichen Person nur volljährige Personen als Vertragspartner.

2.3. Angebote von fonial erfolgen grundsätzlich freibleibend, das heißt, sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Kunde dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Zur Annahme eines Angebotes ist fonial nicht verpflichtet. fonial kann die Annahme des Angebotes insbesondere von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

2.4. fonial behält sich ein Rücktrittsrecht bis zum Tag der Leistungsbereitstellung für den Fall des Vorliegens technischer Hinderungsgründe vor. fonial verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Einzelheiten zur Leistungsbereitstellung sind in den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen geregelt.

2.5. fonial stellt vertragsrelevante Unterlagen zumindest in elektronischer Form bereit. Es obliegt dem Kunden, diese dauerhaft zu speichern.

2.6. Der Kunde ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, seine EMail-Adresse zu verifizieren.

3. Widerrufsrecht

3.1. Hat der Kunde seinen Auftrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail oder über das Online-Bestellung) übermittelt, stehen dem Kunden gesetzliche Widerrufsrechte nach Maßgabe der ihm übergebenen Widerrufsbelehrung zu (siehe Ziffer 23).

3.2. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der von fonial bereitgestellten Gegenstände zu tragen.


4. Vertragslaufzeit und Kündigung

4.1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit betriebsbereiter Bereitstellung der beauftragten Leistung.

4.2. Sieht der jeweilige Dienstleistungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vor, wird er auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat in Textform (z.B. E-Mail) gekündigt werden. Werden nur einzelne Leistungen gekündigt (z.B. Optionen), bleibt der Vertrag über die übrigen vereinbarten Leistungen unverändert fortbestehen.

4.3. Sieht der Dienstleistungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit vor, so verlängert er sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Dienstleistungsvertrag jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden.

4.4. Den Vertragspartnern bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unbenommen.

4.5. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch fonial liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Leistungen widerrechtlich nutzt bzw. in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht.

4.6. Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, so ist dieser verpflichtet, 50% der vertraglichen Vergütung, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte, zu entrichten gewesen wäre, zu zahlen. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Wirksamkeit der Kündigungserklärung fällig. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass fonial durch die vorzeitige Kündigung ein geringerer Schaden entstanden ist. fonial steht der Nachweis offen, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist.

4.7. Sofern die Leistungserbringung von Vorleistungen Dritter (z.B. anderen Telekommunikationsanbietern) abhängt, ist fonial berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Vorleistungen von den Dritten nicht bereitgestellt oder das zugrunde liegende Vertragsverhältnis von den Dritten gekündigt wird. fonial ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und von diesem bereits erbrachte Gegenleistungen, für die noch keine Leistung erbracht wurde, zu erstatten. Dem Kunden steht für diesen Fall ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn der Kündigungsgrund von fonial vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. #

4.8. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

4.9. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle durch fonial bereitgestellten Gegenstände innerhalb von zehn (10) Werktagen in einwandfreiem Zustand frei Haus an fonial zurückzusenden. Im Falle einer Nichtleistung oder eines Untergangs des zur Verfügung gestellten Endgerätes ist fonial berechtigt, den daraus resultierenden Ausfallschaden geltend zu machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde diese Gegenstände erworben hat.

5. Leistungsumfang

5.1. fonial erbringt die Leistungen im jeweils mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Umfang.

5.2. Das Recht zur Auswahl des mit der Ausführung der Dienstleistungen beauftragten Personals, sowie das Recht, diesen Weisungen zu erteilen, stehen ausschließlich fonial zu.

5.3. Soweit sich aus der jeweils geltenden produktspezifischen Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes ergibt, ist fonial bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Arbeitsmittel frei.

5.4. fonial ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind.

5.5. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn fonial diese ausdrücklich mindestens in Textform bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

5.6. fonial kann die Leistungen jederzeit aussetzen und/oder die Übermittlung der vom Kunden bzw. Nutzer bereitgestellten Inhalte einstellen, wenn

- dies erforderlich ist, um Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Qualität der Dienstleistungen durchzuführen (vgl. die produktspezifische Leistungsbeschreibung);
- dies erforderlich ist, um einer behördlichen und/oder gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten;
- der Kunde Fonial bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag behindert oder
- die Nutzung offensichtlich rechtswidrig oder missbräuchlich ist.

5.7. fonial wird Sicherheits- und Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder beim Auftreten anderer Schwachstellen diese unverzüglich prüfen und sämtliche technisch, praktisch, organisatorisch und gesetzlich möglichen Maßnahmen, insbesondere auch nach dem Sicherheitskonzept, zur Beseitigung der Beeinträchtigung ergreifen. Gleichzeitig wird fonial entsprechende organisatorische Vorsorgemaßnahmen ergreifen, insbesondere die Anpassung des Sicherheitskonzeptes, um zukünftig entsprechende Beeinträchtigungen bestmöglich zu versuchen zu verhindern.


6. Nutzungsbedingungen/Mitwirkungspflichten/Beistellungen des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet,

a) die Leistungen von fonial sach- und funktionsgerecht nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang rechtskonform nutzen;
b) genaue Angaben über seine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschriften, Bankverbindung, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) zu machen.
c) alle Daten, die zum Wechsel vom bisherigen Telekommunikationsanbieters zu fonial notwendig sind, wahrheitsgemäß mitzuteilen;
d) alle für die Nutzung des Netzes und der damit/darauf zur Verfügung gestellten Dienste maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten; insbesondere nur hierfür zugelassene Geräte zu verwenden, die den einschlägigen Vorschriften, anerkannten Kommunikationsprotokollen und Spezifikationen entsprechen;
e) eigene oder von fonial bereitgestellte Endgeräte einzurichten, zu konfigurieren und die Firmware durch bereitgestellte Aktualisierungen auf einem aktuellen Stand zu halten;
f) über die von fonial eröffneten Telekommunikationswege keine sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtungen auch von weiteren Nutzern eingehalten werden;
g) alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Anschluss, seine Endgeräte oder sonstige durch fonial bereitgestellte Leistungen vor einer unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen und bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten das Passwort auf Verlangen von fonial unverzüglich zu ändern, fonial teilt dem Kunden einen solchen Verdacht unverzüglich mit;
h) Passwörter geheim zu halten und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben sowie durch fonial überlassene Standardpasswörter unverzüglich nach deren Übermittlung, sowie danach in regelmäßigen Abständen zu ändern, sofern eine solche Änderung durch den Kunden möglich ist.
i) fonial bei der Installation von Service- und Technikeinrichtungen, der Erbringung und insbesondere bei der Entstörung von Leistungen angemessen zu unterstützen, von Fonial benötigte Informationen auf erste Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen sowie Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, fonial auch ohne Aufforderung zu übermitteln;
j) bei der Inanspruchnahme der Leistung ”Anrufumleitung” sicherzustellen, dass der Inhaber des Anschlusses, zu dem die Weiterleitung erfolgen soll, einverstanden ist und dieser die Weiterleitung ggf. unterdrücken kann. Das Anrufaufkommen bei einer Weiterleitung darf nicht das verkehrsübliche Volumen übersteigen. Die Anrufe dürfen nicht zu einem Anschluss geleitet werden, bei dem ankommende Anrufe weitergeleitet werden. Bei Nutzungsüberlassung an Dritte hat der Kunde diese auf die vorgenannten Verpflichtungen hinzuweisen.

6.2. Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere

a) darf er keine Informationen, Sachen oder sonstigen Leistungen (z. B. unerlaubte Werbung, Schaden verursachende Programme) übersenden oder übermitteln deren Übersendung oder Übermittlung gesetzlich verboten ist, z. B. keine Anrufe tätigen und/oder Daten übermitteln, durch die andere geschädigt, belästigt oder bedroht werden;
b) darf er bei abgehenden Verbindungen nur solche Rufnummern aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn er ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer hat und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt; Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Dienste und die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Teilnehmern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden;
c) muss er jede Handlung unterlassen, die zu einer Überlastung der Netzkapazität des fonialTelekommunikationsnetzes oder damit zusammengeschalteter Telekommunikationsnetze, z. B. des Internets, führen (z. B. durch Nutzung des fonial Sprachanschlusses zum systematischen und automatisierten Verbindungsaufbau, um geschaltete Anschlüsse zu scannen);
d) hat er Eingriffe in das Netz von fonial oder in Netze ihrer Vorlieferanten zu unterlassen und keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes von fonial oder der Netze ihrer Vorleistungslieferanten oder der zur Nutzung überlassenen technischen Anlagen führen können;
e) unerlaubtes Versenden von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken (Junk-/ Spam-Mails), unerlaubtes Posting von Nachrichten in Newsgroups zu Werbezwecken (Spamming, Excessive Multi Posting, Excessive Cross Posting) bzw. ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten auf sonstige Weise (z. B. Verbot der Blockade fremder Rechner);
f) unbefugtes Eindringen in ein fremdes Rechnersystem (Hacking); eine Durchsuchung eines Netzwerkes nach offenen Ports, also Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);
g) fehlerhafte Konfiguration von Serverdiensten (wie insbesondere Proxy-, News-, Mail- und Webserverdiensten), die zum unbeabsichtigten Replizieren von Daten führen (Dupes, Mail Relaying) durchführen;
h) Fälschen von Mail- und Newsheadern sowie von IP-Adressen (IP Spoofing);
i) Verwenden von gefälschten Webseiten (Phishing) oder Verbreiten von Computerviren und - würmern.

6.3. Sofern im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchführung des Vertrages technische Arbeiten und Installationen bei dem Kunden erforderlich sind, stellt der Kunde sicher, dass der ggf. hierfür erforderliche Zutritt gewährt wird und dass dieser für die Dauer des Vertrages von dem jeweiligen Grundstückseigentümer geduldet wird, und die erforderlichen Erlaubnisse des Grundstückseigentümers vorliegen. Unbeschadet dessen kann Fonial die Durchführung des Vertrages davon abhängig machen, dass ihr ein Grundstücksnutzungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer in Schriftform übergeben wird und/oder der Grundstückseigentümer der Anbindung des Grundstückes (für den sogenannten Haus- und/oder Wohnungsstich) auf Basis der gesetzlichen Nutzungsregelungen zustimmt.

6.4. Der Kunde gestattet fonial - soweit erforderlich - den Zugang zum Übergabepunkt. Dabei muss der Übergabepunkt leicht zugänglich sein.

6.5. Sollte es der Kunde versäumen, eine Zugänglichkeit zu schaffen, kann der Kunde hieraus keine rechtlichen Schritte in Bezug auf die Verfügbarkeit der Leistung sowie auf die daraus entstehenden Haftungskosten geltend machen. Soweit durch fehlende Zugänglichkeit zusätzliche Kosten entstehen (z.B. aufgrund zusätzlich erforderlicher Anfahrten), sind diese vom Kunden zu tragen.

6.6. Soweit dem Kunde im Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder Durchführung der getroffenen Vereinbarungen der fonial technische Anlagen, Geräte und/oder sonstige Einrichtungen (nachfolgend insgesamt „Technische Anlagen“ genannt) leihweise oder als Miete (also ohne Eigentumsübertragung) zur Verfügung gestellt werden, gilt hierfür folgendes:
a) Technische Anlagen dürfen keinem Dritten überlassen und nur an dem vereinbarten Standort genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die „Technischen Anlagen“ pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Eingriffe (Öffnen, etc.) in die „Technischen Anlagen“ oder Veränderungen dürfen von ihm nicht vorgenommen werden.
b) Für die Installation und den Betrieb der „Technischen Anlagen“ hat der Kunde den Erfordernissen der „Technischen Anlagen“ genügende Räumlichkeiten und Umfeldbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Betriebskosten der „Technischen Anlagen“ (Stromkosten etc.) werden vom Kunden übernommen.
c) Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der ihm überlassenen „Technischen Anlagen“ verantwortlich. Werden „Technische Anlagen“ beschädigt, zerstört oder kommen abhanden, ist dies fonial unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde ist für sämtliche Beschädigungen und für einen Verlust der „Technischen Anlagen“, die/der in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich entstehen sollte(n), verantwortlich und hat Fonial den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen; ausgenommen sind lediglich solche Schäden, die von dem Endnutzer nicht zu vertreten sind.
d) Alle Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an „Technischen Anlagen“ dürfen ausschließlich durch Fonial oder durch von Fonial beauftragte Dritte vorgenommen werden.

6.7. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus den produktspezifischen Leistungsbeschreibungen ergeben.

6.8. Der Kunde erbringt seine Mitwirkungspflichten für fonial unentgeltlich.

6.9. Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von fonial nicht gestattet, die vertragsgegenständlichen Leistungen Dritten zur ständigen Mit- oder Alleinnutzung, vor allem gegen Entgelt, zu überlassen oder Technische Anlagen oder Endgeräte von fonial weiter zu veräußern. Auch darf er keine Dienste, gleich welcher Art, auf Basis der Leistungen von fonial bereitstellen. Dritte in diesem Sinne sind keine im Haushalt des Kunden lebende Personen. Die nicht genehmigte Nutzungsüberlassung und der ungenehmigte Weiterverkauf berechtigen fonial nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung.

7. Anbieterwechsel und Rufnummernportierung

7.1. fonial stellt bei einem Anbieterwechsel sicher, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn der Kunde verlangt dies. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Kunden nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 1 entsprechend.

7.2. fonial weist darauf hin, dass die Entgeltzahlung bis zum erfolgten Anbieterwechsel gegenüber dem abgebenden Unternehmen sich nach dem ursprünglich mit diesem vereinbarten Vertrag richtet.

7.3. Anschlussentgelte reduzieren sich nach dem Vertragsende bis zum Ende der Weiterversorgungspflicht um 50 Prozent, es sei denn der abgebende Anbieter weist nach, dass der Kunde die Verzögerung des Anbieterwechsels zu vertreten hat.

7.4. Der Anspruch des aufnehmenden Anbieters entsteht nicht vor erfolgreichem Abschluss des Anbieterwechsels.

7.5. Der Kunde kann im Fall geografisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und im Fall nicht geografisch gebundener Rufnummern an jedem Standort seine Rufnummer behalten (Portierung). Dies gilt jedoch nur innerhalb der Nummernräume oder Nummernteilräume, die für den Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

8. Umzug

8.1. Gegenüber Verbrauchern bzw. Klein- und Kleinstunternehmen (KKU), die nicht auf ihre Rechte nach §73 TKG verzichtet haben, ist fonial verpflichtet, wenn diese ihren Wohnsitz/ihre Betriebsstätte wechseln, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers bzw. der neuen Betriebsstätte des KKU ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit die Leistung dort angeboten wird. Abweichende technische Realisierungsarten oder Produktbezeichnungen bleiben ungeachtet.

8.2. Der Verbraucher bzw. das KKU hat den Umzug, den Zeitpunkt des Umzuges sowie die neue Adresse fonial rechtzeitig, jedoch mindestens einen (1) Monat vor Durchführung des Umzuges in Textform mitzuteilen.

8.3. fonial kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Das Entgelt für den Umzug ergibt sich nach der jeweils gültigen Preisübersicht der fonial.

8.4. Wird die Leistung von fonial am neuen Wohnsitz/ der neuen Betriebsstätte nicht im Sinne der Ziffer 8.1 angeboten, ist der Verbraucher bzw. das KKU ohne Verzicht zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat berechtigt. Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist ist jedoch der Zeitpunkt des Umzuges. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung hat der Verbraucher bzw. das KKU ohneVerzicht den Umzug durch entsprechende behördliche Abmeldungs-/Ummeldungsbescheinigungen zu belegen.


9. Routerwahlrecht

9.1. Der Gesetzgeber hat mit dem „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ den Anbietern von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit das sog.
Routerwahlrecht durch den Verbraucher auferlegt. fonial setzt diese Regelungen wie folgt um:

9.2. Die grundlegenden Konfigurationseinstellungen, Parameter und Schnittstellenbeschreibungen
der Netzschnittstellen veröffentlicht fonial auf der Webseite unter https://www.fonial.de/kontakt/agb/ und den darunterliegenden Seiten.

9.3. Etwaige zusätzliche notwendige kundenspezifische Zugangsdaten erhält der Kunde mit der
schriftlichen Vertragsbestätigung übersandt.

9.4. Durch Verwendung eigener Router ist der Kunde selbst für die Kompatibilität, Konformität und
Netzintegrität alleinig verantwortlich. Des Weiteren ist der Kunde für die Konfiguration des eigenen Endgerätes verantwortlich und nicht berechtigt, hierfür Supportleistungen von fonial in Anspruch zu nehmen.

9.5. Bei Störungen der Netzintegrität durch eigene Router mit Rückwirkungen auf andere Kunden ist
fonial berechtigt und verpflichtet, Maßnahmen nach Ziffer 5.7 dieser AGB zu ergreifen.


10. Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte

10.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist, verbleiben sämtliche im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung des Vertrages übergebenen „Technischen Anlagen“, DV-Programme (Software) und Unterlagen dingliches und geistiges Eigentum
der fonial bzw. deren Geschäftspartner. Der Kunde erhält hieran nur das für die Dauer des Vertrages befristete, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur internen Nutzung. Eine
nach Maßgabe des Vertragszweckes über den notwendigen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet. Unbeschadet
dessen sind der Kunde sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen oder sonstige Dritte
verpflichtet, die jeweils einschlägigen lizenz- und sonstigen urheberrechtlichen Bedingungen des
Herstellers, der Fonial und deren Geschäftspartner einzuhalten.

10.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Durchführung des Vertrages überlassenen Geräte, DV-Programme und Unterlagen (einschl. aller etwaigen Kopien) zurückzugeben, soweit nichts anderes in Textform vereinbart wurde.

11. Zahlungsbedingungen

11.1. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils vereinbarten Entgelte fristgerecht zu bezahlen.

11.2. Einmalige, monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab Bereitstellung oder spätestens ab der erstmaligen Nutzung der Leistungen berechnet; dies gilt auch im Hinblick auf Teilleistungen.

11.3. fonial ist berechtigt, regelmäßige nutzungsunabhängige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen

11.4. Nutzungsabhängige Entgelte werden, sofern nicht eine pauschale Vergütung vereinbart wurde,
unter Zugrundelegung der von Fonial gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich
nachträglich in Rechnung gestellt.

11.5. Werden Minutenpakete seitens des Kunden nicht vollständig genutzt, hat der Kunde dennoch
den vereinbarten Gesamtpreis zu zahlen.

11.6. Der Kunde hat nutzungsabhängige Entgelte auch zu zahlen, wenn er die betreffende Nutzung in zurechenbarer Weise ermöglicht, gestattet oder geduldet hat.

11.7. Der Rechnungsbetrag ist mit Vertragsschluss, jedoch spätestens zwei (2) Werktage nach Zugang einer Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.

11.8. Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte frühestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung im SEPALastschriftverfahren durch Fonial von dem durch den Kunden angegebenen Konto eingezogen. Der Kunde ist verpflichtet für eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto Sorge zu tragen.

11.9. Sämtliche Kosten, die aus der Rückbelastung eines Bankeinzuges fälliger Entgelte entstehen, trägt der Kunde in voller Höhe, sofern die Rückbelastung auf Ursachen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruht. fonial ist außerdem berechtigt, einen pauschalierten Aufwendungsersatz gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verlangen. fonial steht der Nachweis höherer, dem Kunden steht der Nachweis geringerer Kosten der Rückbelastung offen.

11.10. Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum SEPA-Lastschriftverfahren erhebt Fonial ein angemessenes Bearbeitungsentgelt gemäß der jeweils aktuell gültigen Preisliste für die administrative Abwicklung.

12. Einwendungen

12.1. Der Kunde hat Einwendungen gegen den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform (z.B. über das Kontaktformular auf der Homepage der Fonial unter https://www.fonial.de/kontakt/) bei der auf der Rechnung bezeichneten Kundenbetreuung geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt als Genehmigung. fonial wird den Kunden in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung hinweisen.

12.2. Im Falle der Beanstandung hat fonial das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Belange etwaiger weiterer Nutzer als Entgeltnachweis nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, es sei denn, die Beanstandung ist nachweislich nicht auf einen technischen Mangel zurückzuführen. Der Kunde kann innerhalb der Beanstandungsfrist verlangen, dass ihm der Entgeltnachweis und die Ergebnisse der technischen Prüfung vorgelegt werden. Erfolgt eine nach dem vorstehenden Satz verlangte Vorlage nicht binnen acht Wochen nach einer Beanstandung, erlöschen bis dahin entstandene Ansprüche aus Verzug; die mit der Abrechnung geltend gemachte Forderung wird erst mit der Vorlage fällig.

12.3. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der achtwöchigen Frist gem. Ziffer 12.1 oder aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft fonial weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Ziffer 12.2 für die Einzelverbindungen. Dies gilt entsprechend, soweit der Kunde nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die Folgen nach dem vorstehenden Satz verlangt hat, dass Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden.

12.4. fonial obliegt der Nachweis, dass sie den Telekommunikations-dienst oder den Zugang zum Telekommunikationsnetz bis zum kundenseitigen Netzabschluss des Kunden, technisch fehlerfrei erbracht hat. Ergibt die technische Prüfung nach Ziffer 12.2 Mängel, die sich auf die Berechnung des beanstandeten Entgelts zu Lasten des Kunden ausgewirkt haben können, oder wird die technische Prüfung später als acht Wochen nach der Beanstandung durch den Kunden abgeschlossen wird widerleglich vermutet, dass das in Rechnung gestellte Verbindungsaufkommen des jeweiligen Anbieters von Telekommunikationsdiensten unrichtig ermittelt ist.

12.5. Informationen zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von Beschwerden zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung sind auf der Homepage abrufbar.

 

13. Zahlungsverzug

13.1. Kommt der Kunde mit der Bezahlung des für zwei (2) aufeinander folgende Abrechnungszeiträume geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug, so kann fonial das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen, sofern auch eine Sperre gerechtfertigt wäre.

13.2. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht an dem Tag des vereinbarten Zahlungsziels auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Maßgeblich sind die in den Verträgen genannten Zahlungsziele sowie der Geldeingang bei fonial. Bei der Rechnungsstellung wird das Zahlungsziel gesondert ausgewiesen.

13.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist fonial berechtigt, Verzugszinsen in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche der fonial bleibt hiervon unberührt.

 

14. Sperrung des Anschlusses

14.1. fonial ist berechtigt die Leistungserbringung einzustellen, sobald die Kündigung des Vertragsverhältnisses wirksam wird.

14.2. fonial darf die zu erbringenden Leistungen unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften nur nach Maßgabe von § 61 TKG wegen Zahlungsverzugs ganz oder teilweise verweigern (Sperre). § 164 Abs. 1 TKG (Notruf) bleibt unberührt.

14.3. fonial darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.

14.4. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, monatliche nutzungsunabhängige Entgelte zu zahlen.

 

15. Entschädigungen

15.1. Im Falle der Rufnummernübertragung erfolgt die technische Aktivierung der Rufnummer am mit dem Kunde vereinbarten Vertrag (spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstags). Erfolgt die Rufnummernübertragung nicht innerhalb des in Satz 1 genannten Zeitraums, steht dem Kunden eine Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR für jeden Tag der Verzögerung zu.

15.2. Wird der Dienst des Kunden beim Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen und ist fonial das abgebende Unternehmen, kann der Kunde für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10,00 EUR oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Unterbrechung oder die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten hat.

15.3. Wird eine Störung nicht innerhalb von zwei (2) Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5,00 EUR oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10,00 EUR oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung nach dieser Ziffer geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach dieser Ziffer zu zahlender Entschädigung anzurechnen. Die Ansprüche dieser Ziffer bestehen nicht, wenn der Kunde dieStörung oder ihr Fortdauern zu vertreten hat, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes
beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem TKG, der Verordnung (EU) 2015/2120,
sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt.

15.4. Versäumt fonial einen Kundendienst- oder Installationstermin im Rahmen des Anbieterwechsels,
Umzuges oder einer Entstörung, kann der Kunde eine Entschädigung von 10,00 EUR bzw. 20
Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt verlangen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde
das Versäumnis des Termins zu vertreten hat.

15.5. Ziff. 15.2 findet gegenüber Kunden auch Anwendung, wenn die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes bei einem Umzug nicht am ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt.

 

16. Minderung und außerordentliche Kündigung

Der Kunde ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern
oder den Dienstleistungsvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen:
- wenn es zu erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßigen wiederkehrenden Abweichungen
bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste
gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen
Leistung kommt. Solche Abweichungen sind durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus zu ermitteln.
- anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen
und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme
eines Internetzugangsdienstes kommt.

 

17. Haftung/Höhere Gewalt

 

17.1. Für Schadensersatzansprüche gegenüber fonial, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen infolge von Vertragsverletzungen (z. B. wegen Verzug, Unmöglichkeit oder sonstiger Nichterfüllung), wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und/oder wegen unerlaubter Handlung sowie der übrigen gesetzlichen Haftung gelten folgende Regelungen:

17.2. Für Personenschäden haftet fonial unbeschränkt.

17.3. Soweit eine Verpflichtung von fonial als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer oder mehreren Endnutzern besteht, ist die Haftung auf 12.500,00 EUR je Endnutzer begrenzt. Besteht die Schadenersatz- oder Entschädigungspflicht wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht.

17.4. fonial haftet bei Sachschäden und für solche Vermögensschäden, die nicht in Zusammenhang
mit Telekommunikationsdiensten entstehen, für vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen
ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Sie haftet darüber hinaus für die
vorgenannten Schäden, wenn diese auf der Verletzung einer von fonial zugesicherten Eigenschaft, einer Garantieerklärung oder auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von fonial beruhen. Soweit fonial fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf einen Betrag von 12.500,00 EUR

17.5. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunde sind ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

17.6. Bei Ereignissen höherer Gewalt, die fonial die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet fonial nicht. Sofern Fonial durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert ist, ist Fonial berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, rechtmäßige unternehmensinterne Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Epidemien, Pandemien, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial of Service Attacken), Unterbrechung der Stromversorgung oder der unverschuldete Wegfall von Genehmigungen oder behördliche Maßnahmen.

17.7. Bei schuldhaftem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen bzw. Mitwirkungspflichten des Kunde werden die der fonial entstandenen Kosten dem Kunden weiter berechnet. Der Kunde haftet bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflichten bzw. muss sich dieses im Falle einer Haftung der Fonial als Mitverschulden anrechnen lassen.

 

18. Allgemeine Datenschutzhinweise

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Fonial ergeben sich aus den Hinweisen zum Datenschutz, die unter https://www.fonial.de/kontakt/datenschutzhinweise-fuer-telekommunikations-dienste/ abrufbar sind.

19. Abtretungsverbot, Aufrechnung-/, Zurückbehaltungsrecht

19.1. Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung seitens fonial abtreten bzw. übertragen. §308 Nr.9 BGB bleibt hiervon unberührt.

19.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.

 

20. Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Entgelten/Vertragsänderungen

20.1. fonial hat das Recht, diese AGB oder produktspezifische BGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbesondere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen und Ergänzungen dieser AGB oder von produktspezifischen BGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB oder der produktspezifischen BGB hiervon betroffen sind.

20.2 fonial hat das Recht, die produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und die produktspezifischen SLA zu ändern, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen produktspezifischen Leistungsbeschreibung beziehungsweise dem einbezogenen produktspezifischen SLA objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Dienstleistungen gibt oder wenn Dritte, von denen Fonial zur Erbringung ihrer Dienstleistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

20.3 fonial ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung
der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind.
Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen auf Basis von § 315 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB).

20.4. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und
Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotlines, Abrechnungs- und ITSysteme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen),hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG) sowie darüber hinaus Entgelte für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbesondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz.

20.5. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich
die Gesamtkosten erhöhen oder absenken.

20.6. Die Preiserhöhung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil
des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von fonial nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Lieferanten von fonial ihre Preise erhöhen, bei höheren oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften. Etwaige Kostensenkungen sind bei der Berechnung der Gesamtkosten mindernd zu berücksichtigen und in gleichem Maße einzuberechnen wir Kostenerhöhungen.

20.7. Bei einer Erhöhung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist fonial berechtigt und im Fall
einer Senkung verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen. Bei einer solchen Anpassung
besteht kein Kündigungsrecht gemäß 20.8.

20.8. Bei einseitigen Vertragsänderungen durch fonial ist der Kunden berechtigt, den entsprechenden
Vertrag nach Ziffer § 57 Abs. 1 und 2 TKG ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten
kündigen, sofern die Änderung nicht
- ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
- rein administrativer Art ist und keine negativen Auswirkungen auf den Kunden hat oder
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben ist.

20.9. Die Kündigung kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Unterrichtung gegenüber fonial in
Textform erklärt werden. Der Vertrag kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem
die Vertragsänderung wirksam wird. Dies gilt nicht für Verträge, die nur nummernunabhängige
interpersonelle Telekommunikationsdienste zum Gegenstand haben.

20.10. Der Kunde wird mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung
wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Inhalt und
Zeitpunkt der Vertragsänderung und ein bestehendes Kündigungsrecht informiert.

20.11. Die vorstehende Regelung findet keine Anwendung, sofern durch regulatorische Entscheidungen
die gültigen Entgelte zwischen fonial und dem Kunden gesetzlich neu festgelegt werden (z. B.
Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen „Bundesnetzagentur“ im Bereich von Premium-Diensten, Massenverkehrsdiensten u. ä.). In diesem Fall gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar. fonial wird in diesem Falle die Preisliste entsprechend anpassen und veröffentlichen.

 

21. Außergerichtliche Verbraucherstreitbeilegung

21.1. Der Kunde kann bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es zwischen ihm und fonial zu einen der in § 68 TKG genannten Fälle kommt.

21.2. Die Kontaktdaten der Verbraucherschlichtungsstelle lauten
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Postfach 8001
53105 Bonn

21.3. Nähere Angaben zum Antrag und Ablauf eines solchen Schlichtungsverfahrens können auf der
Homepage der Bundesnetzagentur abgerufen werden unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html

21.4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link zu finden ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die
Möglichkeit diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

21.5. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist
fonial nicht verpflichtet und wird von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.

 

22. Gerichtsstand/Anwendbares Recht/Schlussbestimmungen

 

22.1. Für alle Ansprüche aus der vertraglichen Beziehung zum Kunden gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

22.2. Wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, gilt für alle aus diesem Vertragsverhältnis
mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Köln als vereinbart,
- soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist;
- soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
- soweit der Kunden nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

22.3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten sowie die Abgabe von Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
andern Vertragspartner bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Textformklausel.

22.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende zu ersetzen.

 

23 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

fonial GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9
50672 Köln
Tel.: +49 (0) 221 699 699 66
Telefax: +49 (0) 221 66 95 11 99
E-Mail-Adresse: info@fonial.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

23.1 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An fonial GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 7-9 in 50672 Köln, Email: info@fonial.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

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(*) Unzutreffendes bitte streichen.