06. November 2015 (aktualisiert am 30. Juni 2023)      Erstellt von Jennifer Schmitz      Technik

Das Ende des Routerzwangs

Sie entscheiden über Ihren Router

Am 05. November verabschiedete der Bundestag einstimmig den Gesetzentwurf gegen den Routerzwang und löste somit ein vor 2 Jahren im Koalitionsvertrag festgehaltenes Versprechen ein. Demnach dürfen Telekommunikationsanbieter Ihren Kunden nicht mehr die Nutzung eines bestimmten Routers für den Netzwerkzugang auferlegen.

TK-Anbieter stellt Ihren Router

Bisher konnte Ihr Telekommunikationsunternehmen Ihnen einen Router an die Hand geben, den Sie in vielen Fällen trotzdem zahlen mussten. Einen anderen Router anzumelden war meist gar nicht möglich. Dementsprechend mussten Sie auch mit den möglicherweise begrenzten Funktionen Ihres Routers leben. Wollten Sie einen alternativen Anbieter für VoIP-Telefonie einprogrammieren oder Medieninhalte über den Router streamen, so war das mit dem, von Ihrem Telekommunikationsunternehmen gestellten, Endgerät eventuell gar nicht möglich. Auch wurden schon häufiger Sicherheitslücken in dieser Art Routern aufgedeckt, von denen dann eine Vielzahl von Kunden betroffen waren, die keine andere Wahl hatten, als entsprechende Router zu nutzen. Dies soll nun ein Ende haben.

Neue Definitionen verändern rechtliche Lage

Dazu wird die Anschlussdose an der Wand in Zukunft als „Netzabschlusspunkt“ definiert, an welchem der Zugriff des Anbieters künftig endet. Telekommunikationsanbieter müssen Ihren Kunden nun sämtliche technischen Zugangsdaten zukommen lassen, damit diese einen selbst ausgewählten Router in Betrieb nehmen können. Bis dato war an diese Daten gar nicht oder nur schwer zu kommen und verhinderte so die Nutzung eines alternativen Routers. Versucht ein Telekommunikationsanbieter in Zukunft Kunden zur Wahl ihres Routers zu drängen oder anderweitige Restriktionen in Bezug auf die freie Routerwahl aufzuerlegen, wird ein Bußgeld verhängt. So sollen Wettbewerbsbarrieren abgebaut und der Markt sowie die Verbraucher, gestärkt werden.

Gnadenfrist für TK-Anbieter in Sachen Routerzwang-Abschaffung

Eine Gnadenfrist erhalten die Unternehmen aber trotzdem: 6 Monate sollen sie Zeit bekommen, um „technische und administrative Vorkehrungen“ zu treffen. Zudem muss das Gesetz zunächst durch den Bundesrat abgesegnet werden. Dieser hatte im Vorhinein bereits gebeten, das Gesetz um etwaige Spezifikationen für die Endgeräte und deren Betrieb zu erweitern und anzupassen. Dies ist nicht geschehen, aus diesem Grund könnte eine Verzögerung des Gesetzes ins Haus stehen. Verabschiedet wird es in jedem Fall, denn das Gesetz gegen den Routerzwang ist nicht zustimmungspflichtig. So kann der Bundestag den Bundesrat bei der Gesetzgebung überstimmen.

Sicherheit darf auch bei Routerfreiheit nicht zu kurz kommen

Außerdem forderte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) schon im Vorfeld der Abschaffung des Routerzwangs die Router-Hersteller auf, an einer Liste mit Mindestanforderungen an die Sicherheit ihrer Router mitzuarbeiten. Ziel ist es, den Verbrauchern anhand eines Punktesystems eine Hilfestellung zur Einschätzung der Sicherheit eines Routers an die Hand zu geben. Ein Entwurf wurde bereits veröffentlicht.

Generell gibt es viele Fürsprecher für die Abschaffung des Routerzwangs, insbesondere in den Reihen der verschiedenen Verbände, soll es doch ihrer Meinung nach einen Vorteil für den Datenschutz, die Unabhängigkeit der Anwender und die Sicherheit bringen, wenn diese die Souveränität über die Endgeräte in ihrem Heimnetz besitzen.

So oder so: Früher oder später werden Sie selbst darüber bestimmen können, welchen Router Sie für Ihren Internetzugang benutzen möchten.