20. September 2016 (aktualisiert am 12. Mai 2021)      Erstellt von Jennifer Schmitz      VoIP Anbieter

Cloud Made in Germany

Ist der Standort ein Qualitätsmerkmal der Cloud Telefonanlage? 

Einer Umfrage der Bitkom zufolge entscheiden sich ¾ der Unternehmer in Deutschland ausschließlich für Cloud-Lösungen „Made / Hosted in Germany“. So werben auch VoIP Anbieter oder Anbieter von Cloud Telefonanlagen mit „Made in Germany“ als Gütesiegel. Die Aussage: Bei deutschen Anbietern befinden sich die Rechenzentren in Deutschland, alle Verträge unterliegen deutschem Recht und, das Wichtigste, dem deutschen Datenschutz.

So versuchen Anbieter von Cloud-Diensten den übermächtigen internationalen Anbietern etwas entgegenzusetzen, denn, eins sollte klar sein, „Made in Germany“ trifft keine Aussage zur eigentlichen Qualität des Cloud-Dienste-Anbieters – bieten doch, in einigen Fällen, internationale Anbieter einen größeren Funktionsumfang als lokale.

Warum Cloud Made in Germany ein Argument ist

Doch wieso wiegt das Argument „Made in Germany“ so schwer? Gerade im Cloud-Bereich werden Daten in externe Rechenzentren ausgelagert – so auch bei einer Cloud Telefonanlage. Hier befinden sich sämtliche Funktionen und Telefoniedaten im Rechenzentrum und werden dort verarbeitet. Ist die Cloud Telefonanlage „Made in Germany“, so ist das Schutzniveau deutlich höher, als bei internationalen Anbietern.

Der Datenschutz in Deutschland reglementiert die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Norwegen, Island, Lichtenstein). So dürfen personenbezogene Daten nicht weitergegeben werden, wenn der Ausschluss der Übermittlung aufgrund des schutzwürdigen Interesses der Person erfolgen muss. Die Europäische Union hat sichere Drittländer definiert, deren Schutzniveau für die Weitergabe von Daten den Anforderungen entspricht. Ein Datentransfer in diese Länder ist erlaubt.

Safe Harbour - Datenaustausch in die USA

Aufgrund von gesetzlichen Veränderungen, wurde die USA nicht als sicheres Drittland eingestuft. Das Datenschutzabkommen „Safe Harbour“ sollte die Datenübermittlung personenbezogener Daten an Firmen mit Sitz in den USA legitimieren, sofern das entsprechende Unternehmen ein Zertifikat erwarb, das angemessene Datenschutz-Maßnahmen bescheinigte.  Dieses Abkommen wurde im Oktober letzten Jahres für ungültig erklärt, denn, im Rahmen von Gesetzen, wie beispielsweise dem „Patriot Act“, erhielten Behörden, wie z.B. NSA und FBI, auch Zugang zu Daten amerikanischer Firmen, die im Ausland gespeichert sind.

Unternehmen und Privatpersonen genießen in Deutschland also einen deutlich höheren Datenschutzstandard, als in anderen Ländern. So sollte auch bei der Wahl des Cloud-Service-Providers oder der Cloud Telefonanlage auf „Made in Germany“ geachtet werden. So sollte man darauf achten, dass es sich bei dem Anbieter um eine deutsche Firma mit Sitz in Deutschland handelt, dessen Verträge auf deutschem Recht basieren und Rechenzentren in Deutschland nutzt. Außerdem sollte Ihr Anbieter für Cloud Telefonanlagen einen deutschsprachigen Support anbieten.